(ots) - Kabinett beschließt gesetzliche Grundlage -
Klarheit bei Aufgaben und Finanzierung
Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch eine gesetzliche
Grundlage für das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR)
beschlossen. Dazu erklären die rechts- und verbraucherpolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth
Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter Stefan Heck:
"Mit dem Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen
Instituts für Menschenrechte schafft die große Koalition die von den
Vereinten Nationen geforderte stabile Grundlage. Damit hat das
Institut Rechtssicherheit und kann seine Arbeit als unabhängige
Stelle zur Beobachtung der Menschenrechtslage in Form eines
eingetragenen Vereins erfolgreich fortsetzen.
Der CDU/CSU-Fraktion war es dabei wichtig, dass das Gesetz
Aufgaben und Arbeitsweise des DIMR in Übereinstimmung mit den hierfür
maßgeblichen sogenannten Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen
definiert. So wird nun der Aufgabenbereich des Instituts vergrößert
und gleichzeitig die Ausstattung mit entsprechenden Finanzmitteln
garantiert. Künftig wird das Institut Bundestag und Bundesregierung
bei konkreten Fragen beraten und Analysen zur Menschenrechtssituation
in Deutschland - auch im Vergleich zum Ausland - liefern.
Gleichzeitig ist der sparsame Umgang mit Steuergeldern gewährleistet,
Rechtssicherheit und Transparenz bei der Verwendung der Mittel sind
garantiert.
Entscheidend für unabhängige Expertisen zur
Menschenrechtssituation ist insbesondere eine ausgewogene Vertretung
aller relevanten gesellschaftlichen Kräfte in den Gremien des DIMR.
Auch dies stellt das Gesetz sicher, indem es für potenzielle
Mitglieder ein klares Aufnahmeverfahren allein auf der Grundlage der
Pariser Prinzipien vorsieht."
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