(ots) - Bundesregierung reagiert auf Urteile des BSG -
Unionsfraktion für dauerhafte Lösung
Erwachsene Menschen mit Behinderungen, die im Haushalt ihrer
Eltern leben und Sozialhilfe beziehen, erhalten künftig 79 Euro mehr
im Monat. Das hat die Bundesregierung in der Sitzung des Ausschusses
für Arbeit und Soziales am heutigen Mittwoch angekündigt. Dazu
erklärt der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Uwe Schummer:
"Ein eigenes Einkommen zu erwirtschaften ist für schwerbehinderte
Menschen oftmals aufgrund ihrer vielfältigen Beeinträchtigungen nicht
möglich. Sie sind daher auf Sozialhilfe angewiesen und leben häufig
auch weiterhin zu Hause bei ihren Eltern. Seit Einführung der
Regelbedarfsstufen wurde den Betroffenen diese Wohnsituation zum
Nachteil: Sie erhielten einen 20 Prozent geringeren monatlichen
Sozialhilfesatz.
Viele Menschen mit Behinderungen und ihre Eltern hatten dagegen
geklagt und 2014 vom Bundessozialgericht Recht bekommen. Die Kasseler
Richter empfahlen, Erwachsenen mit Behinderungen, die im elterlichen
Haushalt leben, den vollen Regelsatz zu zahlen. Das BMAS hat die
Urteile eingehend geprüft und heute eine Lösung im Sinne der
Betroffenen vorgeschlagen: Künftig erhalten Menschen mit
Behinderungen ohne eigenen Haushalt 79 Euro mehr im Monat an
Sozialhilfe - und das unbürokratisch. Vor allem aber gilt die
Regelung rückwirkend: Sie müssen also keinen Neuantrag stellen oder
in Widerspruch gehen.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Einkommens- und
Verbrauchsstichprobe, deren Ergebnisse Ende 2015 vorliegen sollen,
müssen die Regelbedarfsstufen neu angepasst werden. Die
Unionsfraktion wird sich für eine kluge und dauerhafte Lösung
einsetzen, die vor allem der Lebenssituation von Menschen mit
Behinderungen gerecht wird."
Hintergrund:
Der Gesetzgeber hat zum 1. Januar 2011 drei neue
Regelbedarfsstufen eingeführt, um die monatliche Leistung stärker an
den jeweiligen Bedarf anzupassen. Alleinstehende Erwachsene mit
eigenem Haushalt, die Sozialhilfe erhalten, fallen in die
Regelbedarfsstufe I und erhalten derzeit einen Regelsatz von 399
Euro. Wer jedoch als Erwachsener im Haushalt seiner Eltern lebt, ist
der Regelbedarfsstufe III zugeordnet und erhält 320 Euro. Das
betrifft vor allem Menschen mit Behinderungen, die in den meisten
Fällen noch zu Hause wohnen. Die Regelbedarfsstufe III wird vorerst
bestehen bleiben, doch die Betroffenen erhalten die gleichen
Leistungen wie die Regelbedarfsstufe I.
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