(ots) - Die Bundesregierung hat 2011 einen Nationalen
Aktionsplan verabschiedet, um politische Maßnahmen zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention zu ergreifen. Derzeit überarbeitet sie
den Aktionsplan. Aus diesem Anlass fordert die Monitoring-Stelle zur
UN-Behindertenrechtskonvention, neue Maßnahmen stärker an der
Verwirklichung der einzelnen Rechte der Konvention zu orientieren.
"Der Nationale Aktionsplan in seiner jetzigen Form ist kein
wirksames Instrument zur Verwirklichung der Rechte von Menschen mit
Behinderungen", kritisiert Valentin Aichele, Leiter der
Monitoring-Stelle, anlässlich der Veröffentlichung des "aktuell" zu
menschenrechtlichen Anforderungen an den neuen Aktionsplan. Mit der
Fortentwicklung biete sich die große Chance, den Aktionsplan stärker
als bisher an die UN-Behindertenrechtskonvention rückzubinden, so
Aichele. Der Aktionsplan solle die Vorgaben der
UN-Behindertenrechtskonvention stärker aufgreifen, die damit
verbundenen staatlichen Verpflichtungen in den Blick nehmen und
zielgerichtet Maßnahmen zu ihrer Verwirklichung planen.
"Die Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans sollten an
tatsächlichen menschenrechtlichen Handlungsbedarfen ausgerichtet
werden", erläutert Britta Leisering, Autorin der Publikation. Der
Maßnahmenplanung müsse eine menschenrechtliche Problemanalyse
vorausgehen. Nur so könnten beispielsweise besonders benachteiligte
Personengruppen in verletzlichen Lebenslagen identifiziert und bei
der Umsetzung Priorität erhalten. "Neben älteren Menschen und Frauen
sollten auch für andere Gruppen wie etwa mehrfachbehinderte Menschen,
obdachlose Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Behinderungen
und Migrationsgeschichte eigene Handlungsfelder beschrieben werden",
unterstreicht Leisering.
Die Monitoring-Stelle fordert die Bundesregierung darüber hinaus
auf, die Empfehlungen des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen
mit Behinderungen bei der Maßnahmenplanung zu berücksichtigen. Im
April 2015 wird der Ausschuss nach der Prüfung des deutschen
Staatenberichts zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Empfehlungen an die Bundesregierung aussprechen, wie diese den
Rechten von Menschen mit Behinderungen besser Geltung verschaffen
soll.
Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention,
eingerichtet im Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin, hat
gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention den Auftrag, die Rechte von
Menschen mit Behinderungen zu fördern und zu schützen sowie die
Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.
Publikation:
Britta Leisering (2015): UN-Behindertenrechtskonvention: Den
nationalen Aktionsplan zu einem wirksamen menschenrechtlichen
Instrument machen. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte
(aktuell 1/2015)
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