(firmenpresse) - Zu welchen Überwachungsmaßnahmen dürfen Arbeitgeber greifen, wenn Sie den Verdacht hegen, dass ihr Mitarbeiter gegen seine Vertragspflichten verstößt? Dürfen Arbeitgeber z.B. kranke Mitarbeiter überwachen, wenn sie an deren Arbeitsunfähigkeit zweifeln?
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat vor wenigen Tagen entschieden, dass ein Arbeitgeber rechtswidrig handelt, wenn er Überwa-chungsmaßnahmen veranlasst, ohne einen durch konkrete Tatsachen begründeten Verdacht einer schweren Pflichtverletzung zu haben. Damit schützt das BAG in besonderer Weise das Persön-lichkeitsrecht und die Privatsphäre der Arbeitnehmer.
Eine Entscheidung, die der Berufsverband DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK begrüßt: „Vertrauen sollte die Basis der Zusammenarbeit sein. Voraussetzung dafür ist, dass sich jeder Partner des Arbeitsverhältnisses an die Spielregeln hält. Genau das beschreibt der Begriff „Compliance“. Immer wieder glauben Arbeitgeber, dass Compliance nur dazu diene, das Unternehmen und Dritte vor einem Fehlverhalten von Mitarbeitern zu schützen. Das ist ein Irrtum. Compliance verpflichtet auch den Arbeitgeber, sich gegenüber seinen Mitarbeitern rechtskonform zu verhalten“, so Dr. Ulrich Goldschmidt, Vorstandsvorsitzender des DFK.
Das bestätigt auch Verbandsjuristin und Arbeitsrechtsexpertin im DFK, Sabine Balzer: „In unserer Beratungspraxis stoßen wir immer wieder auf Fälle, wo erst geschossen und dann gefragt wird. Da werden E-Mails und die SMS-Kommunikation ohne hinreichenden Verdacht kontrolliert, Telefongespräche abgehört, Per-sönlichkeitstests ohne Einwilligung des Mitarbeiters durchgeführt oder auch neben der offiziellen Personalakte noch Geheimakten über den Mitarbeiter geführt. Arbeitgeber schießen hier schnell mal über das Ziel hinaus.“
Für den DFK sind und bleiben solche Maßnahmen immer kritisch: „Wenn das Arbeitsverhältnis an einem solchen Punkt angelangt ist, scheint eine vertrauensvolle Zusammenarbeit schwer möglich. Wir empfehlen unseren Mitgliedern in solchen Fällen, das offene Gespräch zu suchen und ggf. Betriebsrat oder Sprecherausschuss hinzuzuziehen. Solchen Vorkommnissen muss man rechtzeitig Einhalt gebieten“, betont Sabine Balzer.
Über DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK
Der DFK ist die branchenübergreifende Stimme der Führungskräfte in Deutsch-land. Der Berufsverband vertritt in seinem Netzwerk bundesweit rund 25.000 Führungskräfte des mittleren und höheren Managements auf politischer und wirtschaftlicher Ebene. Kernthemen sind dabei Arbeitsrecht und Arbeitsmarktpolitik, Sozialrecht und Sozialpolitik, Steuer- und Bildungspolitik sowie Umweltthemen. Darüber hinaus besetzt der Verband Branchenthemen u.a. aus den Bereichen Energie, Metall/Elektro, Stahl, Telekommunikation, Finanzen und Versicherungen. Die Mitglieder erhalten eine umfassende Unterstützung auf ihrem Karriereweg z.B. in Form von juristischer Beratung und Vertretung, vielfältigen Weiterbildungsangeboten und aktuellen Informationen aus dem Berufsleben. Zudem bietet der DFK über seine Regional- und Fachgruppen ein gut gepflegtes und weit verzweigtes Kontaktnetzwerk. Der Berufsverband ist in 20 Regionalgruppen unterteilt und hat seine Hauptgeschäftsstelle in Essen. Weitere Geschäftsstellen sind in Frankfurt, Hamburg, Köln, München und Stuttgart. In Berlin ist der Berufsverband mit einer Hauptstadt-Repräsentanz vertreten.
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