PresseKat - Kopieren verboten: Personalausweis nicht aus der Hand geben / R+V-Infocenter: Personalausweisgesetz

Kopieren verboten: Personalausweis nicht aus der Hand geben / R+V-Infocenter: Personalausweisgesetz schützt sensible Daten - Ausnahmen bei Banken oder Behörden

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(ots) - Das Hotel erstellt beim Einchecken eine Kopie,
das Fitnessstudio verlangt ein Pfand als Sicherheit: Für viele
Menschen ist es nichts Ungewöhnliches, ihren Personalausweis an
Fremde auszuhändigen. Doch Unternehmen dürfen ihre Kunden gar nicht
dazu auffordern. "Schon seit 2010 ist es Dritten grundsätzlich nicht
mehr erlaubt, den Personalausweis zu kopieren, zu scannen oder als
Pfand zu verlangen", sagt Sascha Nuß, Jurist beim Infocenter der R+V
Versicherung. Ausnahmen gelten nur in wenigen Einzelfällen, etwa für
einige Behörden, für Banken und Telekommunikationsanbieter.

Fast jeder dritte Deutsche hat Angst vor Betrug. Dies zeigt eine
repräsentative Umfrage des Infocenters der R+V Versicherung. Trotzdem
gehen viele recht sorglos mit ihren Daten um - etwa mit den
gespeicherten Informationen im Personalausweis. "Der neue Ausweis
enthält neben den sichtbaren Daten auch ein Speicher- und
Verarbeitungsmedium, unter anderem für den elektronischen
Identitätsnachweis. Das Personalausweisgesetz soll die sensiblen
Daten und die neuen Funktionen vor Missbrauch schützen", erklärt
R+V-Experte Nuß. Er rät Verbrauchern deshalb, das Dokument nicht aus
der Hand zu geben. "Unternehmen müssen sich damit zufrieden geben,
sich den Ausweis zeigen zu lassen, um beispielsweise eine Person zu
identifizieren oder Angaben wie Alter und Anschrift zu überprüfen."

Persönliche Daten schützen

Mit dem neuen elektronischen Ausweis können sich Kunden online, an
Automaten oder Terminals identifizieren. Außerdem sind sichere
Signaturen möglich, um Verträge, Urkunden oder Anträge digital zu
"unterschreiben". Doch auch der alte Ausweis enthält persönliche
Informationen, die nicht in fremde Hände gelangen sollten. Sind die
Daten einmal in Umlauf, lässt sich ihre Verbreitung nur schwer
stoppen. Das Personalausweisgesetz soll die Missbrauchsgefahr




eindämmen und gilt für den alten wie den neuen Ausweis.

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Datum: 19.03.2015 - 14:15 Uhr
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