(ots) - Der Blick auf die kenianische Küste war
atemberaubend: Sandstrände, hohe Palmen und kristallklares Wasser
über Hunderte von Kilometern. Doch es gab einen Riss in der
Fototapete. In der Großstadt Mombasa, nur rund zehn Kilometer von der
Urlaubs-Idylle entfernt, war eine deutsche Touristin auf offener
Straße erschossen worden. Die örtliche Polizei sprach von einem
"gewöhnlichen Gewaltverbrechen". Das Auswärtige Amt in Berlin riet im
Anschluss an die Tat von Aufenthalten in der Küstenstadt ab. Der
Kurztrip nach Mombasa wurde kurzerhand storniert. Ein mulmiges Gefühl
blieb. Zum Zeitpunkt des Attentats in Tunis hatte es keine
Reisewarnung für Tunesien gegeben. Eine Pflicht, über Terrorgefahren
zu informieren, besteht ohnehin nicht. Geregelt ist hingegen, welche
Angaben ein vom Reiseveranstalter herausgegebener Prospekt enthalten
muss: etwa Informationen über Visa oder über gesundheitliche
Formalitäten. Am Ende muss deshalb jeder Urlauber für sich selbst
entscheiden, welches Risiko er eingehen will. In Zeiten, in denen der
Terror keine Grenzen kennt, ist das eine schwierige Aufgabe.
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621