(ots) - Berlin, 20.03.2015 - Die Vorstände von
Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV)
haben eine stärkere Einbindung von Ärztinnen und Ärzten in die
Leistungen des geplanten Präventionsgesetzes gefordert. Anlässlich
der heutigen ersten Lesung des Präventionsgesetzes im Deutschen
Bundestag wiesen die Organisationen darauf hin, dass Ärzte die
wichtigsten Ansprechpartner in Präventionsfragen sind. Sie erreichen
Patienten aller gesellschaftlichen Schichten und können diese auf
eine Veränderung von Verhaltensweisen und zur Wahrnehmung
gesundheitsförderlicher Angebote ansprechen. Scharf kritisieren BÄK
und KBV bei der Einrichtung einer "Nationalen Präventionskonferenz",
dass zwar die Sozialversicherungsträger, Ministerien, Länder- und
Patientenvertreter als Mitglieder einbezogen, bislang aber die
Spitzenorganisationen der Ärzteschaft in dieser nicht berücksichtigt
werden sollen. Statt einer bloßen Präventionsempfehlung für Angebote
der Krankenkassen, wie im Gesetz vorgesehen, fordern BÄK und KBV ein
umfassendes ärztliches Präventionsmanagement, das sowohl eine
Exploration gesundheitlicher Belastungen, eine ärztliche Beratung und
Begleitung von Präventionsaktivitäten als auch die Bewertung ihrer
Wirksamkeit umfasst. Im Kontext der Kinder- und Jugenduntersuchungen
sollte die ärztliche Präventionsempfehlung zudem auch auf regionale
Angebote Früher Hilfen hinweisen können. Der vorliegende
Gesetzesentwurf bezieht das System der vertragsärztlichen Versorgung
in die zukünftige Gestaltung nicht oder nur unzureichend ein. Dagegen
begrüßen beide Organisationen grundsätzlich den im Präventionsgesetz
verfolgten Ansatz, die Gesundheitsuntersuchungen künftig stärker auf
die Erfassung und Bewertung gesundheitlicher Risiken und Belastungen
auszurichten. Insbesondere sind die lange überfällige Anhebung der
Altersgrenze auf 18 Jahre bei den Gesundheitsuntersuchungen für
Kinder und Jugendliche und die Stärkung der Impfungen hervorzuheben.
Auch die vorgesehene Stärkung der Prävention in Lebenswelten wird
begrüßt. Allerdings muss sichergestellt werden, dass für die
entsprechenden Leistungen ein Wirksamkeitsnachweis vorliegt
beziehungsweise dieser aufgrund einer begleitenden Evaluation zu
erwarten ist. Auch dürften diese Leistungen keine bereits bestehenden
der allgemeinen Daseinsvorsorge der öffentlichen Hand ersetzen.
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