(ots) -
- AnlĂ€sslich der PrĂŒfung Deutschlands zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) am 26./27.MĂ€rz 2015 in
Genf
Unmittelbar vor der StaatenberichtsprĂŒfung Deutschlands durch den
UN-Fachausschuss fĂŒr die Rechte von Menschen mit Behinderungen
(CRPD-Ausschuss) am 26./27. MÀrz 2015 in Genf erklÀrt Valentin
Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur
UN-Behindertenrechtskonvention:
"Die Monitoring-Stelle erhofft sich vom CRPD-Ausschuss ein klares
Signal, damit Deutschland auf dem Weg zu einer inklusiven
Gesellschaft vorankommen kann. Die PrĂŒfung bietet eine groĂe Chance,
hierzulande strittige Fragen zu einer KlĂ€rung zu fĂŒhren. Es besteht
die Erwartung an Deutschland, diese richtungsweisenden Impulse fĂŒr
die weitere Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aufzunehmen.
In vielen Fragen, die die Rechte von Menschen mit Behinderungen
betreffen, sind sich Regierung, Politik und Gesellschaft uneins.
Gestritten wird zum Beispiel darĂŒber, ob der Staat mehr fĂŒr
Barrierefreiheit tun muss, ob Zwang in der psychiatrischen Versorgung
zulÀssig ist, ob Sonderstrukturen wie WerkstÀtten und Förderschulen
vollstĂ€ndig durch inklusive Strukturen abgelöst werden mĂŒssen und wie
Frauen und MĂ€dchen wirksam vor Gewalt geschĂŒtzt werden.
Die Regierungsdelegation sollte in Genf ein realistisches
Gesamtbild zeichnen, wie es auf Bundes- und LĂ€nderebene um die
Teilhabe von Menschen mit Behinderungen steht, und zusichern, die
Empfehlungen des Fachgremiums konsequent aufzugreifen.
FĂŒr die PrĂŒfung am 26./27. MĂ€rz empfiehlt die Monitoring-Stelle
der Regierungsdelegation, im Dialog mit dem CRPD-Ausschuss eine
selbstkritische und konstruktive Haltung einzunehmen. Bislang hat
Deutschland im PrĂŒfverfahren die bestehenden Probleme ausgeblendet.
So verzeichnet der Erstbericht (2011) der Bundesregierung an den
CRPD-Ausschuss zwar eine Reihe von Initiativen und Programmen zur
Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Eine
selbstkritische Analyse von bestehenden Problemen und
Umsetzungsdefiziten ist aber ausgeblieben."
Die Monitoring-Stelle wird beim PrĂŒftermin vor Ort in Genf sein
und von ihrem Rederecht Gebrauch machen.
AuĂerdem wird sie live von der PrĂŒfung twittern:
https://twitter.com/DIMR_Berlin
Die StaatenprĂŒfung wird am 26. MĂ€rz von 15 - 18 Uhr und am 27.
MĂ€rz von 10 - 13 Uhr live ĂŒbertragen: www.treatybodywebcast.org
Mehr Informationen:
http://ots.de/Bayys
Deutschland hat die UN-BRK am 26. MĂ€rz 2009 ratifiziert. Es ist
2015 das erste Mal, dass die Vereinten Nationen den Vertragsstaat auf
den Umsetzungsstand der Konvention prĂŒfen.
Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention,
eingerichtet im Deutschen Institut fĂŒr Menschenrechte in Berlin, hat
gemÀà der UN-Behindertenrechtskonvention den Auftrag, die Rechte von
Menschen mit Behinderungen zu fördern und zu schĂŒtzen sowie die
Umsetzung der Konvention in Deutschland zu ĂŒberwachen.
Pressekontakt:
Paola Carega, Ăffentlichkeitsarbeit
Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention
Deutsches Institut fĂŒr Menschenrechte
Tel. 030 259 359 465 * in Genf: +49 170 334 00 11
carega(at)institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de