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Boni im Zusammenhang mit dem Kauf rezeptpflichtiger Arzneimittel vor dem EuGH: Neue Chance auf Entlastung für Patienten in Deutschland

ID: 1190518

(ots) - Der Europäische Verband der Versandapotheken setzt
sich seit jeher für mehr Wettbewerb im Apothekenmarkt ein. Mit dem
Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung
arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (nachfolgend 16.
AMG-Novelle) im Oktober 2012 wurde die Gewährung von Boni beim Kauf
rezeptpflichtiger Medikamente in Deutschland auch ausländischen
Versandapotheken verboten. Jetzt wird das Thema vor dem Europäischen
Gerichtshof neu aufgerollt. Hintergrund ist ein jahrelang währender
Rechtstreit zwischen der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren
Wettbewerbs e.V. und der Deutschen Parkinson Vereinigung e.V. Die
Selbsthilfeorganisation kooperierte in der Vergangenheit mit einer
niederländischen Versandapotheke und ermöglichte ihren Mitgliedern so
eine individuelle pharmazeutische Betreuung und wirtschaftliche
Vorteile. Bei dem Fall gibt es nach Einschätzung der Richter des
Oberlandesgerichts Düsseldorf sinngemäß folgende Fragen, die vom EuGH
zu klären sind:

1. Ist das Verbot der Gewährung von Rx Boni durch eine Apotheke
eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union mit dem
europarechtlichen Grundsatz der Warenverkehrsfreiheit vereinbar
(Art. 34 AEUV)?
2. Sieht der EuGH Rechtfertigungsgründe für eine Beschränkung in
der Aufrechterhaltung der flächendeckenden Versorgung?
3. Welche Anforderungen sind an mögliche Rechtfertigungsgründe zu
stellen?

"Der EAMSP hat immer eine Entscheidung vor dem Europäischen
Gerichtshof zum Thema Bonus beim Kauf verschreibungspflichtiger
Arzneimittel angestrebt. Daher freuen wir uns, dass der Stein durch
diesen Fall nun wieder ins Rollen gebracht wird. So gibt es für
Patienten und Patientinnen eine neue Chance auf ein verbraucher- und
patientenfreundliches System", sagt Olaf Heinrich, Präsident des




Europäischen Versandapothekenverbands. Der EAMSP hatte das
Inkrafttreten der 16. AMG-Novelle und dem damit verbundenen
Bonusverbot stark kritisiert und europarechtliche Bedenken geäußert.
Der Grund: Die AMG-Novelle verstößt gegen die Warenverkehrsfreiheit
im gemeinsamen Binnenmarkt. Verlierer des Bonusverbots sind die
Patienten. Bei einer Entscheidung für und zum Wohl der Patienten
können sie auf finanzielle Entlastung hoffen.

Profil: Der Verband der europäischen Versandapotheken (EAMSP)
fördert und schützt die Interessen von Versandapotheken in der
Europäischen Union, den EWR-Staaten und der Schweiz. Er setzt sich
für den freien Warenverkehr und für mehr Wettbewerb im Handel in
Europa ein. Der Verband fördert den Wissens- und Informationstransfer
zwischen den Mitgliedern. Er gewährleistet die Information zu
aktuellen Entwicklungen aus Politik, Wirtschaft und
Arzneimittelmarkt.



Kontakt:
European Association of Mail Service Pharmacies (EAMSP)
Feldbrunnenstraße 57, D - 20148 Hamburg
Tel. 0049 (0)40 / 33443690, Fax 0049 (0)40 / 33443699
Mail: info(at)eamsp.org, Web: www.eamsp.org


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Datum: 24.03.2015 - 12:51 Uhr
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