(ots) - Vereinte Nationen prüfen Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist am 26. März 2009 in
Deutschland in Kraft getreten. Am Donnerstag - genau sechs Jahre
später - beginnt das Staatenprüfungsverfahren bei den Vereinten
Nationen in Genf. Dazu erklärt der Beauftragte für Menschen mit
Behinderungen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Uwe
Schummer:
"Die Unionsfraktion wird bei der Staatenprüfung Deutschlands in
Genf dabei sein und die deutsche Delegation unterstützen. Die
Empfehlungen des UN-Fachausschusses werden sicher wichtige Impulse
für die künftige behindertenpolitische Agenda der Union geben.
Vor sechs Jahren hat sich Deutschland mit der Ratifizierung der
UN-Behindertenrechtskonvention dazu verpflichtet, gleichberechtigte
Teilhabe für Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu
schaffen. Zahlreiche Programme und Initiativen wie der Nationale
Aktionsplan wurden entwickelt, um der Bevormundung ein Ende zu setzen
und das Prinzip der Fürsorge durch mehr Teilhabe und Selbstbestimmung
abzulösen.
Was 2001 mit der Verabschiedung des SGB IX in der Gesetzgebung
begonnen hat, soll in dieser Legislaturperiode mit einem neuen
Bundesteilhabegesetz fortgesetzt werden. Die große Koalition will
darüber hinaus in allen Politikfeldern Maßnahmen für mehr Teilhabe,
Barrierefreiheit und Gleichstellung umsetzen.
Diese Ziele setzen sich auch immer mehr Länder, Gemeinden und
Kommunen. Und auch einige Arbeitgeber bauen auf die Fähigkeiten von
Menschen mit Behinderungen. Dennoch bleibt der Arbeitsmarkt aus Sicht
der Unionsfraktion weit hinter seinen Möglichkeiten, Menschen mit
Handicap einzustellen. In Zeiten des Fachkräftemangels müssen
Betriebe den Blick auf die Stärken von Arbeitnehmern mit
Beeinträchtigungen richten und ihnen neue Wege in eine Beschäftigung
eröffnen."
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