(ots) - Bundesregierung entlastet Unternehmen von unnötigem
Verwaltungsaufwand
Die Bundesregierung hat am heutigen Mittwoch die sogenannte
"Bürokratiebremse" beschlossen. Ab 1. Juli 2015 sollen Unternehmen
für neue Vorschriften gleichzeitig an anderer Stelle von Auflagen
entlastet werden. Hierzu erklärt der wirtschafts- und
energiepolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim
Pfeiffer:
"Der Gesetzentwurf ist ein erster notwendiger Schritt, um
Unternehmen von überbordender Bürokratie zu entlasten. Gerade für
kleinere und mittlere Unternehmen ist es wichtig, dass unnötiger
Verwaltungsaufwand eingedämmt wird. Dies stärkt ihre Wettbewerbs- und
Innovationsfähigkeit und damit den Wirtschaftsstandort Deutschland.
In diesem Zusammenhang sollten alle aktuellen Vorhaben, auch die
aus der jüngeren Vergangenheit, auf ihre Bürokratieauswirkungen hin
abgeklopft werden. Dies gilt insbesondere für die umfangreichen neuen
Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten im Rahmen des
Mindestlohngesetzes. Denn die damit zusammenhängenden
Bürokratiebelastungen treffen eben nicht nur die - wenigen -
schwarzen Schafe in einigen Branchen, die den Mindestlohn nicht
zahlen. Sie treffen vor allem die hunderttausend mittelständischen
Unternehmen in unserem Land, die ihre Mitarbeiter anständig entlohnen
und trotzdem mit einem umfangreichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand
konfrontiert sind.
Die CDU/CSU-Fraktion hat daher einstimmig einen Beschluss gefasst,
wonach die Schwellenwerte für die
Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung rückwirkend zum 1.
Januar 2015 auf 1.900 Euro abgesenkt werden sollen. Für
Arbeitsverhältnisse mit geringfügig Beschäftigten soll eine
Dokumentationspflicht dann nicht bestehen, wenn ein schriftlicher
Arbeitsvertrag vorliegt, aus dem sich der vereinbarte Stundenlohn und
die Arbeitszeit eindeutig ergeben. Die CDU/CSU-Fraktion sammelt
überdies weitere Problemfälle zum Mindestlohngesetz, um sie dem
Bundesarbeitsministerium zeitnah zu übermitteln."
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