(ots) - Die nachhaltige Verbesserung der medizinischen
Versorgung ist richtig und notwendig. Hierauf sind die finanziellen
Ressourcen zu konzentrieren. Mehr Geld für Ärzte ist nur dann
gerechtfertigt, wenn dadurch die Patienten auch besser behandelt
werden. So ist das Fazit der Innungskrankenkassen zum Entwurf des
GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG), zu dem heute die
öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages
stattfindet.
"Die Bundesregierung wiederholt den Fehler, zu meinen, dass mit
mehr Geld automatisch die Versorgung verbessert wird. Das ist ein
Irrglaube", sagt Hans-Jürgen Müller, Vorstandsvorsitzender des IKK
e.V. Nach Hochrechnungen sollen die ambulant tätigen Ärzte 500
Millionen Euro mehr erhalten - als pauschale Erhöhung der
morbiditätsbedingten Gesamtvergütung in einigen Regionen. "Davon hat
der Versicherte nichts, keine zusätzliche Leistung, nicht mehr
Beratung, ausschließlich die Ärzte profitieren", so Müller. Der
Gesetzgeber argumentiere mit bestehenden Vergütungsunterschieden.
Dabei werde ausgeklammert, dass die Vergleichbarkeit der Daten nicht
gegeben ist. "Wir brauchen dringend Kodierrichtlinien, nur so ist es
möglich, eine ernsthafte Diskussion über die morbiditätsorientierte
Gesamtvergütung auf regionaler Ebene zu führen", sagt der
Vorstandsvorsitzende.
Positiv werten die Innungskrankenkassen die neuen Regelungen, die
den Patienten den Ãœbergang zwischen Krankenhaus zu anderen
Leistungserbringern erleichtern sollen. "Die Krankenkassen werden
ihre Aufgaben intensiv wahrnehmen, die nachfolgende Behandlung
mitzuorganisieren. Der Rechtsanspruch des Patienten war überfällig",
sagt Hans Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V.
Wichtig sei es jetzt, dass der Informationsaustausch, auf den die
Krankenkassen angewiesen sind, auch rechtlich abgesichert werde.
Die erneuten Eingriffe in die Selbstverwaltung, die mit dem
GKV-VSG verbunden sind, lehnen die Innungskrankenkassen entschieden
ab. Hans-Jürgen Müller kritisiert dabei (MDK) die geplante
Veränderung der Verwaltungsräte der Medizinischen Dienste der
Krankenversicherungen. Vertreter der Pflegeberufe sollen dabei
eingebunden werden. "Damit ist die Unabhängigkeit des MDK gefährdet",
so Müller. "Der Staat nimmt sich gesetzlich immer mehr Rechte heraus,
das hat mit Selbstverwaltung nichts mehr zu tun", untermauert auch
Hans Peter Wollseifer. So will die Bundesregierung bei der
Mittelvergabe des neu geschaffenen Innovationsfonds direkt Einfluss
nehmen, in dem sie drei Stimmen im Entscheidungsgremium beansprucht.
"Solch ein Ansinnen ist unvereinbar mit dem
Selbstverwaltungsgedanken", sagt Wollseifer.
Die Regelungen zum Krankengeld sind nach Einschätzung von Jürgen
Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V., zu kurz gegriffen. Nach dem
GKV-VSG-Entwurf sollen die Kassen zwar den Versicherten beratend und
unterstützend zur Seite stehen. Jedoch erst dann, wenn das
Krankengeld greift, also nach sechswöchiger Arbeitsunfähigkeit. "Das
ist viel zu spät, um den Krankheitsprozess schnell und positiv zu
beeinflussen. Je früher wir ansetzen, desto mehr profitiert der
Versicherte", sagt Hohnl. Die Regelungen zum Datenschutz hält der
Geschäftsführer für überzogen. Hohnl: "Hier muss der Gesetzgeber zu
pragmatischen und vor allem praxistauglichen Lösungen kommen."
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