(ots) - Finanzausschuss beschließt neue Regeln zur
Einlagensicherung
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat heute das
deutsche Umsetzungsgesetz zur neugefassten europäischen
Einlagensicherungsrichtlinie beschlossen. Hierzu erklären die
finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje
Tillmann, und der zuständige Berichterstatter, Alexander Radwan:
"Mit der Neufassung der europäischen Einlagensicherungssysteme
werden europaweit einheitliche Regeln zu den Anforderungen an die
gesetzlichen Einlagensicherungssysteme und deren finanzielle
Ausstattung geschaffen. Die neuen Vorschriften dienen insbesondere
dazu, den Schutz der Einleger weiter zu verbessern und somit auch das
Vertrauen in das Bankensystem zu stärken.
Verbesserung der finanziellen Ausstattung
Das Gesetz sieht zum einen die verpflichtende Zugehörigkeit aller
Kreditinstitute zu einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem vor.
Zum anderen wird die finanzielle Ausstattung der
Einlagensicherungssysteme durch den Aufbau eines Mindestvermögens in
Höhe von 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen durch Ex-ante-Beiträge
der Banken verbessert.
Vereinfachung bei Auszahlung und Ausweitung des Schutzniveaus
Darüber hinaus werden die Einleger durch umfangreiche Maßnahmen
noch besser geschützt, insbesondere durch eine verbesserte
Information des einzelnen Einlegers über die Einlagensicherung, eine
Verkürzung der Auszahlungsfrist im Entschädigungsfall von derzeit 20
auf sieben Arbeitstage, eine grundsätzlich antragslose Entschädigung
und einen für sechs Monate erhöhten Schutzumfang bis 500.000 Euro für
besonders schutzbedürftige Einlagen wie z.B. Erlöse aus privat
genutzten Wohnimmobilien oder Abfindungszahlungen.
Insgesamt wurde mit der Neufassung der Einlagensicherungssysteme
ein weiterer wichtiger Baustein zur Vollendung der Bankenunion
gelegt, den wir sehr begrüßen."
Hintergrund:
Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/49/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über
Einlagensicherungssysteme (DGSD-Umsetzungsgesetz). Mit den neuen
Vorgaben werden die Einlagensicherungssysteme der EU-Mitgliedstaaten
europaweit vereinheitlicht.
Die Vorgaben der Richtlinie knüpfen im Wesentlichen an das bereits
bestehende hohe deutsche Einlegerschutzniveau an. Insbesondere ist
erfreulich, dass sich auch unsere institutsbezogenen
Sicherungssysteme der Sparkassen und Genossenschaftsbanken als
Einlagensicherungssysteme anerkennen lassen können. Die 2./3. Lesung
im Deutschen Bundestag ist für den 26. März 2015 vorgesehen.
Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 8. Mai 2015 mit dem
Gesetz (abschließend) befassen. Das Vorhaben ist im Bundesrat nicht
zustimmungspflichtig.
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