(ots) - Für die neuen Unterstützungen für Pflegebedürftige
und deren Angehörige darf es keine zweitklassigen Qualitätsstandards
geben, die dann auch noch in jedem Land unterschiedlich kontrolliert
werden. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V.
(bpa) fordert anlässlich der aktuellen Anhörung des bayerischen
Landtages eine Bundesinitiative der Landesregierung: "Mit der
jüngsten Pflegereform hat der Bund den Ländern die Kontrollen über
einen wichtigen Teil der Leistungen für Pflegebedürftige übertragen.
Während es für die Pflegedienste durch Bundesgesetze geregelte
Qualitäts- und Personalanforderungen, Zulassungsvoraussetzungen und
viele weitere Anforderungen gibt, soll nun jedes Bundesland die
Anerkennung und Kontrolle der Betreuungs- und Entlastungsleistungen
selbst regeln", erklärt der bpa-Landesvorsitzende Kai A. Kasri.
Bayern solle sich für eine deutschlandweit gültige Regelung
einsetzen.
Pflegebedürftige und deren Angehörigen haben seit Kurzem
zusätzliche Ansprüche auf hauswirtschaftliche Hilfen und
Unterstützung im Alltag wie Begleitung bei Einkäufen oder bei
Spaziergängen. Diese Betreuungs- und Entlastungsleistungen können
nicht nur von Pflegediensten oder ehrenamtlichen Helfern erbracht
werden, sondern auch von Dienstleistungsfirmen, deren Mitarbeiter oft
über keinerlei Erfahrungen im Umgang mit pflegebedürftigen Menschen
verfügen.
"Die ambulanten Pflegedienste hingegen sind Experten für die
Betreuung und Unterstützung älterer Menschen. Die Qualität ihrer
Arbeit muss die Richtschnur für alle neu entstehenden Angebote sein.
Dafür brauchen wir aber bundesweit einheitliche Regelungen und
Kontrollmechanismen", erklärt Kasri.
"Da für jeden anspruchsberechtigten Pflegebedürftigen monatlich
rund 1.000 Euro zur Verfügung stehen, entwickelt sich hier ein
riesiger Markt von mehr als 900 Millionen Euro jährlich allein in
Bayern", rechnet der Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle München,
Joachim Görtz, vor. "Es muss klare Qualitätskriterien und zudem einen
wirkungsvollen Schutz der Pflegebedürftigen vor Übervorteilung
geben", forderte Kasri. Die bayerische Staatsregierung müsse deshalb
aktiv werden und gemeinsam mit allen Bundesländern auf eine
einheitliche Regelung in den entsprechenden Gesetzen hinwirken.
Andernfalls würden die Bürger die einzelnen Bundesländer
verantwortlich machen, wenn fehlende oder unterschiedliche
Qualitätsanforderungen und Kontrollen zu Pflegeschäden führen und
selbst der Mindestlohn unterlaufen wird.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit mehr als 8.500 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon über
1.000 in Bayern) die größte Interessenvertretung privater Anbieter
sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der
ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und
der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa
organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund
260.000 Arbeitsplätze und circa 20.000 Ausbildungsplätze (siehe
www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Das
investierte Kapital liegt bei etwa 20,6 Milliarden Euro.
Pressekontakt:
Für Rückfragen: Joachim Görtz , Leiter der Landesgeschäftsstelle,
Tel.: 089/890 44 83 20, www.bpa.de