(ots) - Am Freitag wird der Bundesrat voraussichtlich einem
neuen Gesetz zustimmen, das Mieterhöhungen beschränkt und
ungewünschte Maklerkosten verhindern soll. Das gemeinnützige
Online-Verbrauchermagazin Finanztip rät Mietern daher, mit dem Umzug
in eine neue Wohnung möglichst noch zu warten. Das Gesetz könnte
bereits zum 1. Juni 2015 in Kraft treten und dann Mietern über
tausend Euro Maklergebühren sparen. Dank Plattformen im Internet
finden Wohnungssuchende und Vermieter auch ohne Makler zusammen.
Finanztip begrüßt vor allem das im Gesetz vorgesehene
Bestellerprinzip für Immobilienmakler. "Bisher war der Markt völlig
verzerrt und intransparent", erklärt Finanztip-Juristin Britta Beate
Schön. Wohnungssuchende, insbesondere in Ballungsräumen, waren in der
Vergangenheit häufig gezwungen, für eine schöne Bleibe eine hohe
Provision zu zahlen. "Dabei hat der Makler vielleicht gerade mal eine
Anzeige geschaltet und eine Besichtigung mit 20 anderen Interessenten
durchgeführt. Für diese Leistung dann mehr als tausend Euro zahlen zu
müssen, ist nicht verhältnismäßig - vor allem, wenn man selbst gar
nicht den Auftrag erteilt hat, sondern der Vermieter", sagt Schön.
Mit dem neuen Gesetz soll in Zukunft derjenige den Makler bezahlen,
der ihn engagiert hat. Die Provision kann bis zu zwei Kaltmieten plus
Mehrwertsteuer betragen.
Mieter und Vermieter finden sich über Immobilienportale
Finanztip-Expertin Schön geht davon aus, dass mit Inkrafttreten
des Gesetzes viele Vermieter auf einen Makler verzichten und die
Suche nach einem Mieter selbst in die Hand nehmen werden. Ãœber
Immobilenportale im Internet finden die beiden Parteien leicht und
günstig zueinander. Wer mit der Wohnungssuche nicht mehr bis zum
Sommer warten möchte, der kann im Internet auch heute schon gezielt
nach provisionsfreien Wohnungen suchen. Plattformen wie
Wohnungsboerse.net oder Null-provision.de sind darauf spezialisiert,
Marktführer Immobilienscout24 bietet zumindest eine entsprechende
Filteroption an. "Vermieter werden aber nicht ständig nach neuen
Mietern suchen wollen", sagt Schön. "Die Frage nach einer
Mindestmietdauer wird daher künftig wahrscheinlich umso wichtiger
werden." Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es
möglich, im Mietvertrag das Kündigungsrecht für maximal vier Jahre
auszuschließen.
Hintertürchen für die Provision
Mieter sollten laut Finanztip aufpassen, dass sie keine überhöhten
Abstandszahlungen leisten müssen, zum Beispiel für den Boden oder die
Küche. "Vermieter könnten versuchen, mit teuren Abstandszahlung die
Maklerkosten wieder reinzuholen", erklärt Schön. "Das ist aber nicht
zulässig. Eine überhöhte Ablöse muss der Mieter nicht zahlen oder
kann sie im Nachhinein zurückverlangen." Makler könnten ebenfalls
versuchen, den Mieter zur Kasse zu bitten, indem sie sich vom
Wohnungssuchenden beauftragen lassen. Sie bieten dann keine konkreten
Wohnungen an, sondern werben mit ihrer besonderen Expertise in einem
Stadtteil oder einer Region. "Der Mietinteressent muss den Makler
dann in Textform um konkrete Wohnungsangebote bitten und wird damit
zum Besteller, der eine Provision zahlen muss." Hier ist also auch
nach Inkrafttreten des Gesetzes Vorsicht geboten. Außerdem schützt
das neue Gesetz nicht vor den Maklerkosten, wenn jemand eine Wohnung
oder ein Haus kauft. "Der Gesetzgeber sollte noch weiter gehen und
das Bestellerprinzip auch für den Kauf von Immobilien einführen",
sagt Britta Beate Schön von Finanztip.
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