Die Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner hat für einen geschädigten Kapitalanleger ein weiteres Verfahren vor dem Landgericht München I gegen die Firma MWB Vermögensverwaltung Zürich AG gewonnen.
(firmenpresse) - Der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner ist es am 07.09.2009 erneut gelungen, einen Schadensersatzanspruch eines Anlegers gegenüber der Schweizer Vermögensverwaltungsfirma MWB Vermögensverwaltung AG erfolgreich durchzusetzen.
Nachdem die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner bereits mehrere Verfahren vor den Landgerichten Gera, Erfurt, Potsdam, Landshut und dem Oberlandesgericht München gegen die Vermögensverwaltungsfirma MWB Vermögensverwaltung AG gewinnen konnte, wies kürzlich der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München eine Berufung der Firma MWB Vermögensverwaltung AG gegen ein Endurteil des Landgerichts Traunstein – wobei dieses Urteil ebenfalls von der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner erstritten wurde – wegen mangelnder Erfolgsaussichten zurück.
Dieser Rechtsprechung hat sich nun das Landgericht München I in seiner Entscheidung vom 07.09.2009 angeschlossen. Im Rahmen seines Endurteils stellte die 27. Zivilkammer des Landgerichts München I fest, dass die Gerichtsstandsvereinbarung der Firma MWB Vermögensverwaltung AG, wonach Schweizer Gerichte für ein Verfahren gegen die Firma MWB Vermögensverwaltung AG zuständig wären, nicht Ansprüche von Anlegern aus unerlaubter Handlung umfassen würde. Die 27. Zivilkammer stellte zutreffend fest, dass es sich bei dieser Gerichtsstandsvereinbarung um eine allgemeine Geschäftsbedingung handeln würde, deren Inhalt von rechtlich nicht vorgebildeten Durchschnittskunden verstanden werden können. Deutsche Gerichte wären folglich für Verfahren gegen die Firma MWB Vermögensverwaltung AG zuständig.
Im Übrigen stellte die 27. Zivilkammer auch fest und schloss sich damit der Argumentation der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner an, dass die Firma MWB Vermögensverwaltung AG gem. § 823 II BGB i.V.m. § 32 KWG auf Schadensersatz haftet, da sie über keine Erlaubnis verfügen würde, in Deutschland die Vermögensverwaltung zu betreiben.
Mehrere Klagen der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner gegen die Firma MWB Vermögensverwaltung AG sind momentan noch beim Landgericht Augsburg, beim Landgericht Bamberg, beim Landgericht Weiden, beim Landgericht Kempten, beim Landgericht Hechingen sowie beim Landgericht Coburg anhängig. Diese Verfahren laufen noch.
Momentan werden weitere Klagen der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner für geschädigte Anleger gegen die Firma MWB Vermögensverwaltung AG vorbereitet.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner aus München überprüft in ihrem Tätigkeitsschwerpunkt Bank- und Kapitalanlagerecht die Durchsetzung oder die Abwehr von Schadensersatzansprüchen aus fehlerhafter Beratung, Anlagevermittlung und Vermögensverwaltung im Zusammenhang mit unterschiedlichsten Anlageformen, insbesondere Wertpapiergeschäften, Investmentgeschäften sowie Anlagen in Immobilien, Immobilienfonds und Gesellschaftsbeteiligungen. Im Bereich der unseriösen Geschäfte des Grauen Kapitalmarktes oder des Anlagebetrugs vertritt die Kanzlei ausschließlich geschädigte Anleger bei der Durchsetzung von Regressansprüchen.
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