(ots) - Der internationale Akkreditierungsausschuss für
Nationale Menschenrechtsinstitutionen in Genf hat beschlossen, die
gesetzliche Grundlage für das Deutsche Institut für Menschenrechte
auf seiner diesjährigen Herbstsitzung zu überprüfen. Das teilte das
UN-Hochkommissariat für Menschenrechte gestern dem Institut mit.
Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko
Maas, hatte den Ausschuss in der vergangenen Woche über den Beschluss
des Bundeskabinetts über den Gesetzentwurf zur gesetzlichen Grundlage
für das Institut vom 18. März 2015 informiert. Der Entwurf war vorab
von den Koalitionsfraktionen ausgehandelt worden. In seiner
Mitteilung stellte der Minister wegen der vorhergehenden
Verhandlungen in der Koalition ein zügiges parlamentarisches
Verfahren in Aussicht.
"Wir erwarten, dass das Gesetzgebungsverfahren vor der
parlamentarischen Sommerpause abgeschlossen ist und damit das Gesetz
rechtzeitig für die inhaltliche Überprüfung auf der Herbstsitzung
eingereicht werden kann", erklärt Beate Rudolf, Direktorin des
Instituts. "Wir freuen uns deshalb, dass der Regierungsentwurf
zwischenzeitlich auch parallel als Entwurf der Koalitionsfraktionen
in den Bundestag eingebracht worden ist und bereits morgen in erster
Lesung behandelt wird."
Das Verfahren der turnusgemäßen Überprüfung des Deutschen
Instituts für Menschenrechte war im Herbst 2013 eingeleitet und im
Herbst 2014 angesichts des beginnenden Abstimmungsprozesses zwischen
den Koalitionsfraktionen auf März 2015 vertagt worden.
Nach den "Pariser Prinzipien", den internationalen Maßstäben für
Nationale Menschenrechtsinstitutionen, bedürfen diese einer in Gesetz
oder Verfassung verankerten Grundlage. Nur Institutionen, die die
Pariser Prinzipien erfüllen, erhalten den A-Status und haben Rede-
und Mitwirkungsrechte bei den UN-Menschenrechtsgremien in Genf.
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