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VKU zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur gemeinsamen Papiererfassung: Gesetzgeber muss Rechtsunsicherheit durch Wertstoffgesetz beheben

ID: 1192007

(ots) - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute
die Klage des Landkreises Böblingen gegen die Duale System
Deutschland GmbH (DSD) vollständig abgewiesen. Der Landkreis hatte
geklagt, weil aus seiner Sicht die DSD verpflichtet ist, für die
Mitbenutzung der kommunalen Sammelbehälter für Papier, Pappe und
Karton anteilsmäßig Entgelte zu zahlen. Die Verpackungsentsorgung
sieht die Möglichkeit einer solchen Mitbenutzung vor. Aus Sicht der
Richter ist genau diese Vorschrift jedoch unwirksam, weil sie dem
verfassungsrechtlichen Gebot hinreichender Bestimmtheit von
Rechtsnormen nicht entspricht.

Dazu der Vizepräsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU)
Patrick Hasenkamp: "Die Verpackungsverordnung, die seit mehr als 20
Jahren in Kraft ist, ist in wesentlichen Teilen nicht
verfassungskonform. Das ist ein Schlag für das
Bundesumweltministerium als Verordnungsgeber und zeigt, auf welch
tönernen Füßen das System Grüner Punkt steht." Der VKU kritisiert die
unzureichende rechtliche Ausgestaltung, die immer wieder zu Problemen
im Vollzug führt, bereits seit Jahren. Aus Sicht von Hasenkamp ist
eine eindeutige Regelung der Zuständigkeiten durch das bereits vor
Jahren angekündigte Wertstoffgesetz unbedingt notwendig: "Der
gemeinsamen Sammlung von Verpackungen und Nichtverpackungen liegt ein
Kooperationsmodell zugrunde, das das Bundesverwaltungsgericht heute
verworfen hat." Vor diesem Hintergrund können auch die jüngsten
Ãœberlegungen des Gesetzgebers nicht weiterverfolgt werden, die
Sammlung von Wertstoffen in einem Kooperationsmodell zwischen
Kommunen und Systembetreibern zu organisieren. Der vom
Bundesumweltministerium verfolgte konsensuale Ansatz ist nach diesem
Urteil gescheitert.

Hasenkamp: "Die Konsequenz aus dem Urteil kann nur sein, dass die
Sammelverantwortung für alle Abfälle, Verpackungen und




Nichtverpackungen, wieder zurück an die Kommunen geht und die
Papierfraktion aus dem Regime der Verpackungsentsorgung genommen
wird. Nur so kann die bestehende Rechtsunsicherheit ausgeräumt
werden, die alle Beteiligten dringend benötigen, damit sie sich
wieder dem eigentlichen Ziel widmen können, der Weiterentwicklung
einer nachhaltigen Abfallwirtschaft."



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Datum: 26.03.2015 - 18:37 Uhr
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