(ots) - Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur wird
gestärkt
Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstag ein Gesetz zur
Ausweitung der Lkw-Maut beschlossen. Hierzu erklären der Sprecher für
Verkehr und digitale Infrastruktur der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Ulrich Lange, sowie der zuständige Berichterstatter Karl Holmeier:
"Mit der Ausweitung der Lkw-Maut wird die Finanzierung der
Verkehrsinfrastruktur weiter gestärkt. Die Stärkung der
Nutzerfinanzierung ist notwendig, um den aktuellen Herausforderungen
bei Erhalt- und Ausbau der Infrastruktur zu begegnen. Ab 1. Juli 2015
wird die Lkw-Maut auf weitere rund 1.100 km autobahnähnliche
Bundesstraßen ausgeweitet und ab 1. Oktober 2015 gilt sie für Lkw ab
7,5 t zulässigen Gesamtgewichts. Die erwarteten Mehreinnahmen von ca.
380 Millionen Euro werden zweckgebunden in den Bundesfernstraßenbau
zurückfließen und sind damit ein wichtiger Beitrag für den Erhalt
unseres leistungsstarken Verkehrsnetzes. Ab Mitte 2018 wird die
Lkw-Maut zudem auf alle Bundesstraßen ausgeweitet.
Die bisher bestehende Anzahl von zwei Achsklassen wird zum
1.10.2015 auf vier Achsklassen erhöht. Dies ist erforderlich, da sich
aufgrund der Absenkung der Mautpflichtgrenze auf 7,5 t zulässiges
Gesamtgewicht das Spektrum mautpflichtiger Fahrzeuge mit
unterschiedlichen Wegekosten deutlich erhöhen wird. Die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich in einem parallel beschlossenen
Entschließungsantrag für eine jährliche Evaluierung möglicher
Fehlanreize dieser Regelung eingesetzt. Mittelfristig soll das
zulässige Gesamtgewicht neben der Anzahl der Achsen als Kriterium
herangezogen werden - die Kontrollierbarkeit eines solchen Systems
vorausgesetzt. Die verlässliche Mauterhebung und eine effektive
Kontrolle sind schließlich unabdingbare Voraussetzungen eines jeden
Mautsystems."
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