PresseKat - Brief statt Mausklick: TK-Verwaltungsrat kritisiert Entscheidung gegen Online-Wahlen

Brief statt Mausklick: TK-Verwaltungsrat kritisiert Entscheidung gegen Online-Wahlen

ID: 1192339

(ots) - Wählen per Mausklick - vorerst ist das vom Tisch.
Anders als zuvor diskutiert und im Koalitionsvertrag von Union und
SPD vereinbart, bringt die Bundesregierung nun doch keine gesetzliche
Neuregelung auf den Weg, die Online-Wahlen für die
Versichertenparlamente der Krankenkassen ermöglicht. Stattdessen
dienen auch bei der nächsten Sozialwahl 2017 wieder ausschließlich
die Briefkästen der Bundesrepublik als Wahlurne. Der Verwaltungsrat
der Techniker Krankenkasse (TK) kritisiert diese verpasste Chance.

"Wir verlangen schon seit Langem von der Politik ein modernes
Wahlverfahren. Wir wollen die Sozialwahlen auch für jüngere Menschen
attraktiver machen", erklärt Dieter F. Märtens, alternierender
Vorsitzender des TK-Verwaltungsrats und Versichertenvertreter aus
Offenbach am Main. "Für die nächsten Sozialwahlen in gut zwei Jahren
ist diese Möglichkeit nun verspielt. Das ist verlorene Zeit."

Die Änderungen wollte die Koalition mit dem fünften
Änderungsgesetz für das Sozialgesetzbuch IV beschließen. Auch die bei
einigen Sozialversicherungsträgern übliche Einigung im Vorfeld ohne
eigentliche Wahlhandlung, die sogenannte Friedenswahl, wollte sie
durch konkrete Vorgaben künftig erschweren.

"Die Menschen wollen mitbestimmen, wenn es um ihre Gesundheit
geht. Dafür muss die Politik die notwendigen Voraussetzungen
schaffen", so Märtens. "Über die Selbstverwaltung haben Versicherte
und Arbeitgeber ein starkes Mitspracherecht. Es wäre ein bedeutendes
Signal gewesen, wenn die Bundesregierung die Online-Stimmabgabe bei
der Sozialwahl als erster Wahl in Deutschland eingeführt hätte."

Krankenkassenmitglieder und Rentenversicherte wählen bei den
Sozialwahlen alle sechs Jahre ihre Interessenvertreter in die
Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger, also in die
Parlamente der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Rund 50




Millionen Menschen sind wahlberechtigt und können zwischen April und
Mai 2017 wieder ihre Stimme abgeben.

Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag ein klares Bekenntnis zu
Urwahlen und Online-Stimmabgabe formuliert: "Wir wollen die
Selbstverwaltung stärken und die Sozialwahlen modernisieren. Dazu
wollen wir künftig Online-Wahlen ermöglichen, um die Wahlbeteiligung
zu erhöhen. Dort, wo es möglich und sinnvoll ist, insbesondere im
Bereich der gesetzlichen Krankenversicherungen, sollen die
Auswahlmöglichkeiten durch mehr Direktwahlen verbessert werden."

Ãœber Aufgaben und Ziele der Selbstverwaltung informiert die
Website www.selbstverwaltung.de. Im TK-Verwaltungsrat engagieren sich
ehrenamtlich 30 Frauen und Männer, jeweils 15 Vertreter der
Versicherten und der Arbeitgeber. Der Vorsitz wechselt jährlich zum
1. Januar. Weitere Informationen zur Zusammensetzung, den Ausschüssen
und öffentlichen Sitzungen sind auf ww.tk.de unter dem Webcode 095132
zusammengefasst.

Hinweis für die Redaktionen:

Honorarfreie Pressefotos (Suchbegriff für die Bildersuche:
Sozialwahl) sowie Porträtbilder der alternierenden Vorsitzenden
stehen unter www.presse.tk.de im Bereich Illustrationen zur
Verfügung.



Pressekontakt:
TK-Pressestelle
Für Rückfragen: Teresa Urban
Tel. 040-6909 2121
E-Mail: teresa.urban(at)tk.de
Social Media Newsroom: www.newsroom.tk.de
Twitter: www.twitter.com/TK_Presse


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Zwei Jahre Stiftungsnetzwerk Wiesbaden Ergotherapeutisches Coaching bei Autismus: Davon profitieren Kinder, Eltern und das Umfeld
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 27.03.2015 - 11:18 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1192339
Anzahl Zeichen: 3715

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Hamburg



Kategorie:

Soziales



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Brief statt Mausklick: TK-Verwaltungsrat kritisiert Entscheidung gegen Online-Wahlen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

TK Techniker Krankenkasse (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von TK Techniker Krankenkasse