(ots) - Der Pkw-Maut stehen auf europäischer Ebene noch
zahlreiche Hürden bevor. Der ADAC hat seit Beginn der Diskussion
immer wieder darauf hingewiesen, dass es gegen die Ausländermaut
massive europarechtliche Bedenken gibt. Diese könnten nun konkrete
Formen annehmen. Ungeachtet des ohnehin überschaubaren Nutzens einer
Maut-Gebühr für das marode deutsche Straßennetz, droht dem heute
beschlossenen Gesetz ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem
Europäischen Gerichtshof (EuGH).
"Der Bundesverkehrsminister hat entgegen allen Erwartungen ein
politisches Wunschprojekt durchgeboxt, das außerhalb der CSU kaum
jemand als sonderlich sinnvoll erachtet. Deswegen ist jetzt Brüssel
gefragt. Es wird interessant sein zu sehen, wie Europa auf diesen
deutschen Sonderweg der Gebührenfinanzierung reagiert", so ADAC
Vizepräsident für Verkehr, Ulrich Klaus Becker. "In keinem Land in
Europa werden nur Ausländer durch eine Pkw-Maut zur Kasse gebeten,
während Inländer von Mehrbelastungen verschont bleiben. Genau das
soll jetzt in Deutschland passieren. Viel offensichtlicher kann
Diskriminierung nicht aussehen."
Der Weg zu einem europäischen Vertragsverletzungsverfahren wird
voraussichtlich wie folgt aussehen: nach einer Ausfertigung des
Gesetzes durch den Bundespräsidenten haben EU-Kommission und
-Mitgliedstaaten die Möglichkeit, ein entsprechendes Verfahren gegen
die Bundesrepublik Deutschland einzuleiten. Anschließend könnte die
Kommission Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erheben. Mit einem
Urteil wäre etwa zwei Jahre später zu rechnen. Eine Klärung durch den
EuGH könnte aber auch durch die Klage eines zahlungsunwilligen
mautpflichtigen EU-Bürgers vor einem deutschen Gericht herbeigeführt
werden.
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