(ots) -
Das Berufungsgericht England und Wales hat einen Versuch von
Google zurückgewiesen, britische Computernutzer daran zu hindern, das
Unternehmen in England zu verklagen.
Die Grundsatzanhörung folgte einer vorangegangenen Niederlage für
Google vor dem englischen Obersten Gericht in dem Versuch, drei
britische Computernutzer an ihrem Recht zu hindern, das Unternehmen
wegen Verletzung der Privatsphäre anzuklagen, nachdem der
Computergigant Wünsche der Anwender ignoriert hatte, keine Cookies
auf ihren Computern abzulegen. Google legte in der Angelegenheit
Berufung ein und argumentierte, dass das Problem nicht schwerwiegend
sei und die Kläger in keinem Fall nachweisen könnten, dass sie
aufgrund der Handlungsweise des Unternehmens finanzielle Verluste
erlitten hätten. Das Berufungsgericht war anderer Meinung und
erklärte in seinem Urteil:
"Diese Klagen werfen schwerwiegende Fragen auf, die ein Verfahren
verdienen. In ihnen geht es um eine angeblich heimliche und verdeckte
Verfolgung und Zusammentragung von Informationen von häufig sehr
privater Art... über und im Zusammenhang mit der Internetnutzung der
Kläger, und um die anschliessende etwa neunmonatige Nutzung dieser
Informationen. Der Fall betrifft die Sorgen und Ängste, die eine
solche Verletzung der Selbstbestimmung ausgelöst hat."
Einer der drei Kläger gegen Google, Marc Bradshaw, begrüsste die
Entscheidung:
"Dies ist ein Sieg von David gegen Goliath. Das Berufungsgericht
hat versichert, dass Google seine umfangreichen Mittel nicht dazu
verwenden könne, sich englischer Rechtsprechung zu entziehen.
Gewöhnliche Computernutzer wie ich erhalten jetzt das Recht, diesen
Giganten gerichtlich für sein inakzeptables, unmoralisches und
unrechtmässiges Verhalten zur Verantwortung zu ziehen."
Das Berufungsgericht bestätigte auch das Urteil von Richter
Tugendhat des Obersten Gerichts, dass die Verletzung der Privatsphäre
eine unerlaubte Handlung sei, und wies das Argument von Google
zurück, dass dies nur dann klagbar sein, wenn ein finanzieller
Verlust vorliege.
Das Urteil legte deutlich dar, wie Google von seinen Werbediensten
profitiert, die auf der Verfolgung von Cookies beruhen, und erklärte,
dass Unternehmen erwirtschafte "durch den DoubleClick-Dienst einen
Jahresüberschuss von Milliarden von Dollar", wobei ein
DoubleClick-ID-Cookie, das im Browser eines Nutzers platziert wird,
Daten wie etwa Surfgewohnheiten, gesellschaftliche Klasse, Rasse und
Volkszugehörigkeit, sexuelle Vorlieben, Mitgliedschaft in
Gewerkschaften, religiöse und politische Überzeugungen, geistige und
körperliche Gesundheit und die finanzielle Situation sammelt. Diese
Informationen wurden im Rahmen eines so genannten "Safari-Workaround"
unter Umgebung der Standard-Datenschutzeinstellungen des
Safari-Webbrowsers von Apple gesammelt, die das Verfolgen von Cookies
2011 und 2012 neun Monate lang nicht vorsahen. "Aufgrund der
Verwendung des Safari-Workaround während des relevanten Zeitraums
erlangte die Beklagte ohne Kenntnis oder Zustimmung der Safari-Nutzer
die [oben] genannten privaten und persönlichen Daten und zeichnete
sie auf."
Dan Tench, Partner bei Olswang und Vertreter der Kläger, hiess das
Urteil willkommen: "Dies ist eine wichtige Entscheidung, die Google
daran hindert, diese äusserst schwerwiegende Verletzung der
Privatsphäre britischer Verbraucher herunterzuspielen und sich aus
der Verantwortung zu stehlen. Google, ein Unternehmen, dass
Milliarden aus Werbeinformationen erwirtschaftet, behauptet, es sei
ihm nicht bewusst gewesen, dass Apple-Nutzer für einen Zeitraum von
neun Monaten heimlich verfolgt wurden, und hatte argumentiert, dass
kein Schaden entstanden sei, da die Angelegenheit trivial sei und die
Verbraucher keine finanzielle Verluste erlitten hätten. Das
Berufungsgericht aber sah diese Argumente als das, was sie waren:
eine Verletzung der Bürgerrechte der Verbraucher und gerichtsfähig
vor den englischen Gerichten. Wir freuen uns darauf, Google für seine
Handlungen zur Verantwortung zu ziehen."
Die Entscheidung öffnet die Tür für Klagen durch Millionen von
Briten, die im fraglichen Zeitraum vom Sommer 2011 bis zum Frühling
2012 Apple-Computer, iPhones und iPads genutzt haben. Die Google
Action Group ist eine nicht gewinnortienerte Gesellschaft, die
eingerichtet wurde, um die Klagen gegen den Internet-Giganten wegen
der Verletzung der Privatsphäre durch den Safari-Workaround zu
verwalten. Jeder, der den Safari-Browser in England und Wales während
des relevanten Zeitraums genutzt hat, ist jetzt berechtigt, sich der
Klage der Gesellschaft gegen Google anzuschliessen.
Hinweise an die Redaktion:
Die Google Action Group ist eine nicht gewinnortienerte
Gesellschaft, die zur Verwaltung der Klagen von Verbrauchern gegen
Google eingerichtet wurde. Sie wurde von der Google Governance
Campaign gegründet und verfügt über finanzielle Mittel und eine
Fachkanzlei, die angewiesen ist, die Klage so bald wie möglich
einzureichen. Die Website der Google Action Group -
http://www.googleactiongroup.com - wird am Monat gestartet, und jeder
Verbraucher, der sich der Klage anschliessen möchte, kann sich über
diese Website an die Gesellschaft wenden.
Pressekontakt:
Presseanfragen: Jonathan Hawker, T +44-20-3126-4979, M
+44-7979-907-000, E jh(at)slatecampaigns.com