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- Bei Probefahrten kommt in der Regel die Vollkaskoversicherung
vom Händler für Schäden am Fahrzeug auf.
- Bei einem Privatwagen sollten Verkäufer und Interessent alle
Details vor der Probefahrt schriftlich festhalten.
Frisch poliert steht das Objekt der Begierde im Autohaus oder auf
dem Parkplatz - die Fahrzeugdaten klingen überzeugend. Doch welches
Fahrgefühl das Auto wirklich vermittelt, lässt sich erst am Steuer
feststellen. "Eine Probefahrt vor dem Autokauf ist in jedem Fall
empfehlenswert", sagt Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte bei
CosmosDirekt. Sein Tipp für Probefahrer: "Kaufinteressierte sollten
darauf achten, dass sie auch auf der Teststrecke mit dem richtigen
Versicherungsschutz unterwegs sind."
Kosten vermeiden während der Testfahrt
Für Kaufinteressenten ist eine Probefahrt in der Regel für ein
paar Stunden möglich. Doch auch über mehrere Tage kann ein Auto
getestet werden, wenn es sich um ein amtlich zugelassenes Fahrzeug -
zum Beispiel mit rotem Händlerkennzeichen - handelt. Hinweis: Wer die
in der Probefahrtvereinbarung festgelegte Kilometerfahrleistung
überschreitet, wird unter Umständen für die Mehr-Kilometer zur Kasse
gebeten. Auch Verkehrsvergehen während der Probefahrt gehen immer zu
Lasten des Probefahrenden.
Absicherung über den Autohändler
Ein rotes Händlerkennzeichen ist für potenzielle Kunden zugleich
der Beleg, dass der Händler über eine Kfz-Haftpflichtversicherung für
das Fahrzeug verfügt. Ebenso ist der Probefahrer vollkaskoversichert
- sofern nicht ausdrücklich auf das Fehlen dieser Police hingewiesen
wurde. "Meist ist diese Absicherung für den Kunden mit einer
Selbstbeteiligung im Schadenfall verbunden. Die Versicherung des
Händlers haftet jedoch bei Schäden aufgrund 'fahrlässigen
Verhaltens'. Wird ein Unfall indes wegen grober Fahrlässigkeit
verursacht - zum Beispiel beim Telefonieren am Steuer ohne
Freisprecheinrichtung - muss der Fahrer damit rechnen, ganz oder
teilweise für Schäden aufzukommen", so Frank Bärnhof.
Schriftliche Vereinbarungen vor dem Testen eines Privatwagens
Vor der Probefahrt mit einem privaten Gebrauchtwagen ist es
ratsam, bereits bestehende Schäden zu vermerken. Denn wer bei der
Probefahrt im Privatwagen einen Schaden verursacht, muss dafür
aufkommen. Daher ist es wichtig, vor dem Fahrtantritt alle Details
mit dem Anbieter des Autos schriftlich festzuhalten. Ist der Wagen
vollkaskoversichert, zahlt der Kaufinteressent die Selbstbeteiligung
und die Höherstufung des Versicherungsnehmers. Zusätzlich kann er
auch für einen entstehenden Ausfall oder eine Wertminderung des
Fahrzeugs haftpflichtig gemacht werden. Tritt die
Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung für Schäden anderer ein, muss
auch hier der Kaufinteressent die Höherstufung des Vertrags
übernehmen. Tipp für den Verkäufer: "Vor der Probefahrt sollte man
sich vom Interessenten auch den Führerschein zeigen lassen. Hat der
potenzielle Käufer keinen Führerschein, macht man sich strafbar und
kann außerdem von der Versicherung in Regress genommen werden", sagt
Frank Bärnhof.
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