(ots) - Im Vorfeld der am Mittwoch im Bundeskabinett
geplanten Verabschiedung eines Gesetzespaktes zum Fracking mahnt
Michael Beckereit, Vizepräsident des Verbandes kommunaler Unternehmen
(VKU), das Fracking-Regelungspaket nicht weiter aufzuschieben: "Wir
brauchen für den Trinkwasserschutz dringend eine gesetzliche
Regelung. Der aktuell in der Diskussion befindliche Entwurf ist
hierfür ein guter Ansatz. Wichtig ist nun, dass sich die Regierung am
Mittwoch auf ein Gesetzespaket einigt und damit die bestehende
Hängepartie beendet." Kritisch bewertet der VKU weiterhin eine Reihe
einzelner Punkte wie die Expertenkommission oder die
Lagerstättenwasserverbringung. Diese gilt es, im parlamentarischen
Verfahren auf den Prüfstand zu stellen. Für den VKU-Vizepräsidenten
steht fest: "Das Fracking-Gesetz muss ein umfassendes
Wasserschutzgesetz sein, daran führt kein Weg vorbei! Nur so können
wir unser Trinkwasser und seine Ressourcen umfassend vor den mit
Fracking verbundenen Risiken schützen."
Das Bundeswirtschafts- und Bundesumweltministerium haben das
Gesetzespaket Fracking Ende vergangener Woche auf Basis der Länder-
und Verbändeanhörung konsolidiert. Die Referentenentwürfe wurden in
puncto Gewässerschutz nochmals nachgeschärft. Dabei sind wesentliche
Forderungen, welche die kommunale Wasserwirtschaft im Vorfeld für den
umfassenden und vorrangigen Schutz der Trinkwasserressourcen gestellt
hatte, in den geänderten Entwurf des Gesetzespaket aufgenommen
worden. So finden sich vor allem im Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
weitere Verbesserungen, die auch über den von der Bergbauindustrie
bisher zugestandenen Kompromiss hinausgehen.
Der VKU als Spitzenverband der kommunalen Wirtschaft begrüßt
insbesondere, dass die Verbotszonen erweitert wurden. "Dass nun die
sogenannten Ausschlussgebiete, in denen Fracking grundsätzlich nicht
gestattet ist, erweitert wurden, ist ein wichtiger Schritt hin zu
einem umfassenden Wasserschutzgesetz", sagt Beckereit. Demnach soll
generell eine Erlaubnis auch in Gebieten versagt werden, aus denen
über oberirdische Gewässer der gesamte Oberflächenabfluss in eine
Talsperre gelangt, die der öffentlichen Wasserversorgung dient. Auch
sollen nun Einzugsgebiete von Wasserentnahmestellen für die
öffentliche Wasserversorgung ausgenommen werden. Außerdem erhalten
die Länder die Möglichkeit, im Bereich des deutschen
Steinkohlebergbaus weitergehende Festlegungen zu treffen.
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