PresseKat - Erstmals Kennzahlen aus staatlichem Antibiotika-Monitoring veröffentlicht / Behörden müssen jetzt

Erstmals Kennzahlen aus staatlichem Antibiotika-Monitoring veröffentlicht / Behörden müssen jetzt die notwendigen Reduktionsmaßnahmen überprüfen

ID: 1193908

(ots) - Mit den heute veröffentlichen Daten aus
dem staatlichen Antibiotika-Monitoring wird erstmals die
Therapiehäufigkeit in Betrieben, die Rinder, Schweine, Hühner und
Puten zur Mast halten, gleichzeitig für die Landwirte und für die
Überwachung offenkundig. Die Tierhalter können anhand der bundesweit
ermittelten Kennzahlen vergleichen, wie ihre individuelle Situation
zu beurteilen ist. Die Behörden erhalten Kenntnis über die
landwirtschaftlichen Betriebe, bei denen im Berichtszeitraum
überdurchschnittlich häufig Antibiotika eingesetzt wurden. Auf diese
Betriebe zielen die Maßnahmen ab, die mit der 16. AMG-Novelle
gesetzlich festgelegt wurden.

"Zusammen mit den seit 2012 vierteljährlich erhobenen Daten aus
dem privatwirtschaftlichen Antibiotika-Monitoring der QS Qualität und
Sicherheit GmbH ist nun die systematische Erfassung der Anwendung von
Antibiotika in der Nutztierhaltung in Deutschland auf hohem Niveau
etabliert und sorgt für maximale Transparenz", betont Dr.
Hans-Joachim Götz, Präsident des Bundesverbandes Praktizierender
Tierärzte. Auf Grundlage der aus dem staatlichen System neu
gewonnenen Daten muss jetzt in Betrieben, die die vom Bundesamt für
Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (BVL) bekanntgegebenen
Vergleichswerte überschreiten, eine Antibiotikareduktion erfolgen.
Für die Reduktionsmaßnahmen gilt der Grundsatz, dass sie
verantwortlich sein müssen und die Gesundheit des Tieres nicht
gefährden dürfen.

Betriebe, die die Kennzahl 1 (= mittlerer Wert aus allen
einzelbetrieblichen Therapiehäufigkeiten) überschreiten, sind
verpflichtet, einen Tierarzt hinzuzuziehen, um die Ursachen für die
überdurchschnittliche Antibiotikaanwendung zu analysieren und
Maßnahmen für eine Reduzierung einzuleiten. Überschreitet ein Betrieb
die Kennzahl 2 (= Wert, unter dem 75 Prozent aller




Therapiehäufigkeiten liegen) muss ein schriftliches Konzept zur
Antibiotikaminimierung erstellt und der zuständigen Behörde
unaufgefordert übermittelt werden. Das Konzept muss konkret die
Gründe benennen, die zur Überschreitung der Kennzahl geführt haben,
und auch das Ergebnis der tierärztlichen Beratungen enthalten sowie
Einzelheiten zu den Maßnahmen, die zur Verringerung des
Antibiotikaeinsatzes ergriffen werden sollen.

"Das ist der richtige Ansatz, um den Antibiotikaeinsatz in der
Tierhaltung nachhaltig zu reduzieren und damit das Risiko der
Entstehung und Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen zu minimieren",
so Götz. "Allerdings müssen die von tierärztlicher Seite angeratenen
Maßnahmen auch umgesetzt werden". Hierfür ist sicherzustellen, dass
die Minimierungskonzepte von den Überwachungsbehörden fachlich
geprüft und flächendeckende Kontrollen in den landwirtschaftlichen
Betrieben durchgeführt werden. Ebenso müssen weitere Verbesserungen
des Arzneimittelgesetzes aus der Praxis heraus im laufenden Prozess
vorgenommen werden, sobald Defizite erkennbar sind. Ansonsten läuft
der erhebliche Aufwand, den Landwirte, Tierärzte und Behörden nun
betreiben, ins Leere.



Pressekontakt:
Bundesverband Praktizierender Tierärzte e. V
Referat Kommunikation
Hahnstr. 70
60528 Frankfurt/M.

Ansprechpartner:
Astrid Behr
T. 069/669818-15
Fax 069/669818-55
E-Mail: bpt.behr(at)tieraerzteverband.de


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Datum: 31.03.2015 - 13:15 Uhr
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