PresseKat - So entkommen Sie teuren Immobiliendarlehen - Fehlerhafte Widerrufsbelehrung nutzen und Niedrigzins s

So entkommen Sie teuren Immobiliendarlehen - Fehlerhafte Widerrufsbelehrung nutzen und Niedrigzins sichern

ID: 1194471

München – Wer nach dem 1. November 2002 ein Immobiliendarlehen aufgenommen hat, kann möglicherweise das Darlehen vorzeitig auflösen, ohne dass dabei eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. Sinnvoll ist dieser Schritt, weil Verbraucher bei einer anschließenden Umschuldung von dem derzeitigen Rekordtief der Bauzinsen profitieren können – das Einsparpotenzial ist enorm. Möglich machen das fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, die sich in viele Immobilienkreditverträge eingeschlichen haben. Für all jene, die ihre Vorfälligkeitsentschädigung bereits bezahlt haben, besteht die Möglichkeit, diese zurückzufordern.

(firmenpresse) - Was sind Widerrufungsbelehrungen?

Seit dem 1. November 2002 sind die kreditgebenden Banken verpflichtet, Verbraucher bei Abschluss eines Kreditvertrags über das ihnen gesetzlich zustehende Widerrufsrecht zu belehren. Dadurch werden Verbraucher ermächtigt, einen abgeschlossenen Kreditvertrag binnen einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

Nutzt der Kunde die 14-tägige Widerrufsfrist nicht, kann er zu einem späteren Zeitpunkt seinen Darlehensvertrag nur dann vorzeitig beenden, wenn er der Bank eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung zahlt. Mit der Vorfälligkeitsentschädigung erhält die Bank Schadensersatz für die entgangenen Zinsen.

Was bewirken fehlerhafte Widerrufsbelehrungen?

Erweist sich die Widerrufsbelehrung der Bank bei Vertragsabschluss jedoch als falsch, unzureichend oder sonst wie fehlerhaft, beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen. Trifft dieser Fall ein, bedeutet das für Kreditnehmer, dass sie den Darlehensvertrag auch Jahre nach Vertragsschluss widerrufen können. Der Vorteil liegt darin, auch ohne Vorfälligkeitsentschädigung von dem derzeit niedrigen Zinsniveau profitieren zu können.

Immobilienkredite umschulden und von aktuell niedrigen Zinsen profitieren
Besonders für Kunden, die ein Immobilienkredit aufgenommen haben und angesichts der niedrigen Zinsen gern in einen günstigeren Kredit umschulden möchten, ist eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung ein wahrer Glücksfall. Denn bei einem erfolgreichen Widerruf alter Baufinanzierungen können durchaus Tausende Euro eingespart werden.

Nicht ohne Grund spricht man hier vom „Widerrufsjoker“. Und genau diesen Widerrufsjoker haben plötzlich unverhofft etliche Kreditnehmer in der Hand: Nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg sind rund 80 Prozent aller ab 2002 geschlossenen Immobilienkreditverträge von fehlerhaften Widerrufsbelehrungen betroffen.

Wie ist die Rechtslage?





Zwar berufen sich die Banken gegenüber den Verbrauchern darauf, dass vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellte Muster der Widerrufsbelehrung genutzt zu haben. Darauf kann sich die Bank laut Bundesgerichtshof (BGH) jedoch nur berufen, wenn sie die Musterbelehrung ohne jegliche Veränderung eins-zu-eins übernommen hat.

So hat der BGH bisher für eine Vielzahl solcher Fälle entschieden, dass durch eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt wird. Das heißt Kreditnehmer können ihr Darlehen jederzeit widerrufen, hohe Vorfälligkeitsentschädigungen umschiffen und von einer Umschuldung auf weitaus günstigere Immobilienkredite beträchtliche Summen einsparen.

So kommen Sie aus Ihrem bestehenden Vertrag raus

Obwohl die Rechtslage für Sie spricht, werden die Finanzinstitute − besonders im Falle einer Umschuldung − den Kundenforderungen nicht ohne weiteres nachkommen. Betroffene werden professionelle Rechtsberatung benötigen, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Das gilt für den Widerruf von bestehenden Kreditverträgen ebenso wie für die Rückforderung einer bereits bezahlten Vorfälligkeitsentschädigung.

Im Wesentlichen sind folgende Schritte notwendig: Überprüfen Sie zunächst Ihre Widerrufserklärung, indem Sie sie mit der damals geltenden Musterbelehrung vergleichen. Sollte die Widerrufsbelehrung Ihrer Bank fehlerhaft sein, ist es ratsam ein konkretes Angebot für eine Umschuldung des Darlehens einzuholen. Mit dem günstigeren Angebot in der Hinterhand können Sie Ihren Vertrag schließlich widerrufen.

Chancen stehen gut

Angesichts der verbraucherfreundlichen Rechtslage stehen die Chancen auf Erfolg gut. Dies wissen auch die Banken und zeigen sich daher oftmals bereits außergerichtlich bereit, eine für beide Parteien annehmbare Lösung zu finden. Sie sollten sich jedoch in dem gesamten Verfahren professionell unterstützen lassen. Denn auch der beste Joker bleibt ohne Wirkung, wenn er nicht gekonnt eingesetzt wird.

Hierfür steht Ihnen die Wirtschaftskanzlei Vogt & Partner zur Verfügung. Ob die Überprüfung Ihrer Widerrufsbelehrung, die Erstellung Ihrer Widerrufserklärung oder die Erklärung Ihres Widerrufs – unsere Berater stehen Ihnen zur Seite, wenn es darum geht, den Widerrufsjoker gekonnt einzusetzen. Mehr Infos: http://www.wirtschaftskanzlei-vogt.de/fehlerhafte-widerrufsbelehrung-vorfaelligkeitsentschaedigung.php

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Wirtschaftskanzlei Vogt mit Hauptsitz in München ist ein konzernunabhängiges und branchenübergreifendes Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen im Bereich der Kreditstrategieberatung, Rückabwicklung von Immobiliendarlehen aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrung und der Umschuldung von privaten Krediten in Kapitalanlagen. Die Wirtschaftskanzlei Vogt entwickelt intelligente und speziell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Lösungen zur Reduzierung Ihrer monatlichen Schuldenlast und Ratenbelastung. Ausgereifte und langjährig erprobte Strategien zur Bündelung und Umschuldung Ihrer Kredite in Kapitalanlagen sind das Kerngebiet der Wirtschaftskanzlei Vogt.



drucken  als PDF  an Freund senden  Am Berliner Hauptbahnhof entsteht ein neues 4-Sterne-Hotel App unterstützt Studierende und Nachfrager nach temporären Wohnraum bei der Wohnungssuche
Bereitgestellt von Benutzer: WirtschaftskanzleiVogt
Datum: 01.04.2015 - 13:28 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1194471
Anzahl Zeichen: 5117

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Matthäus Vogt
Stadt:

München


Telefon: 089/79032239

Kategorie:

Immobilienangebote


Meldungsart: Produktinformation
Versandart: Veröffentlichung

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"So entkommen Sie teuren Immobiliendarlehen - Fehlerhafte Widerrufsbelehrung nutzen und Niedrigzins sichern"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Wirtschaftskanzlei Vogt & Partner (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Wirtschaftskanzlei Vogt & Partner