(ots) -
Gesetzentwurf der Bundesregierung stellt Ausstieg aus fossilen
Energien in Frage
Der heute von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf zum
Einsatz der Fracking-Methode in Deutschland ist aus Sicht der
Deutschen Umwelthilfe (DUH) ein Rückschritt für die Energiewende und
ein Zugeständnis an die fossilen Energien. Gemeinsam mit anderen
Verbänden wies die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation heute
mit einer von Campact organisierten Probebohrung am Bundeskanzleramt
auf die Risiken des Fracking hin.
"Mit dem Entschluss, Fracking künftig zu ermöglichen, widerspricht
die Bundesregierung ihrem Vorhaben, die Energiewende voranzutreiben
und konsequent die Einsparung des Energiebedarfs zu forcieren. Wir
brauchen keine Risikotechnologie zur Förderung fossiler
Energieträger, sondern wirksame Instrumente zur Reduzierung des
Energieverbrauchs. Die Entscheidung ist weder unter umweltpolitischen
Gesichtspunkten nachvollziehbar noch energiepolitisch das richtige
Signal", bekräftigt Sascha Müller-Kraenner, Geschäftsführer der DUH.
Der Entwurf sieht vor, Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein
ab einer Tiefe von 3.000 Metern zu erlauben. Ein sechsköpfiges, von
der Bundesregierung berufenes Expertengremium soll darüber bestimmen,
ob Fracking auch oberhalb von 3.000 Metern zugelassen werden kann.
Die DUH hält diese Regelung für rechtsstaatlich bedenklich und
fordert stattdessen ein umfassendes Verbot von Fracking in Schiefer-
und Kohleflözgestein.
Schärfere gesetzliche Regelungen sind außerdem in Bezug auf
Sandgestein geboten, in dem bereits seit mehreren Jahrzehnten
sogenanntes Tightgas durch Fracking gefördert wird.
Trinkwassereinzugsgebiete und Naturschutzgebiete müssen besser vor
den Auswirkungen solcher Vorhaben geschützt werden. "Es gibt keinen
Anlass dazu, Fracking im Sandgestein pauschal als unbedenklich
einzustufen, solange man nicht systematisch untersucht hat, welche
Risiken für Umwelt und Gewässer damit einhergehen", sagt
Müller-Kraenner. Die bisherige Praxis, giftiges Abwasser unbehandelt
in den Boden zu pressen, hält die DUH für fahrlässig. Der Umgang mit
diesen Abwässern muss eindeutig im Gesetz festgelegt werden. Hier ist
der Gesetzgeber aufgerufen, die erforderlichen Risikoentscheidungen
zu treffen. Diese Aufgabe darf nicht den Behörden überlassen werden,
die über Fracking-Vorhaben entscheiden.
Nach der parlamentarischen Beratung ist eine Abstimmung über den
Gesetzentwurf im Bundestag noch vor der Sommerpause geplant.
Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
Tel.: 030 2400867-15, Mobil: 0160 90354509, E-Mail:
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