(ots) - Sehr geehrte Damen und Herren,
wir zeigen an, dass wir die Germania Fluggesellschaft mbH in deren
presserechtlichen Angelegenheiten vertreten.
Aus Anlass aktueller Berichterstattung auf bild.de und focus.de zu
einem Interview mit einem vermeintlichen Piloten unserer Mandantin
bittet sie uns Ihnen zu schreiben.
Wir warnen derzeit ausdrücklich vor der Übernahme der
Berichterstattung ohne sorgfältige eigene Recherche. Die
Berichterstattung enthält eine Vielzahl von Unwahrheiten.
Im Einzelnen:
Die Flugplanung und damit auch die Planung der Arbeitszeiten
erfolgt bei unserer Mandantin streng gemäß den gesetzlichen
Vorschriften. Insofern wird bei unserer Mandantin in keinem Fall eine
Ãœberschreitung der gesetzlichen Arbeitszeit geplant. Dies wird auch
dadurch sichergestellt, dass Sicherheitssysteme eine solche
unzulässige Arbeitszeitüberschreitung aufzeigen würden. Es wird erst
recht kein Druck auf die Piloten ausgeübt, um diese zu einer
Ãœberschreitung der gesetzlichen Arbeitszeiten zu bewegen.
Sollte in nicht vorhersehbaren Fällen (z.B. durch Verspätungen
o.ä.) eine Überschreitung der grundsätzlich zulässigen Flugdienstzeit
im Rahmen der gesetzlich erlaubten Ausnahmen erforderlich werden,
obliegt diese Entscheidung dem jeweiligen Kapitän nach Anhörung der
Besatzung. Solche Ausnahmen werden dem Luftfahrt-Bundesamt stets
gemeldet. Die Einhaltung der Arbeitszeitbestimmungen wird permanent
durch das Luftfahrt-Bundesamt überwacht.
Es ist auch unzutreffend, dass unsere Mandantin ihre Piloten
anweist, den Zusatzkraftstoff so zu reduzieren, dass daraus
Sicherheitsrisiken entstehen. In keinem Fall werden bei unserer
Mandantin die durch gesetzliche Vorgaben festgelegten
Kraftstoffmengen unterschritten. Es sind stets Reserven vorhanden für
unerwartete Abweichungen von der berechneten Route, für
Warteschleifen und für Landungen auf alternativen Flugplätzen.
Darüber hinaus trifft jeder Kapitän selbstständig die Entscheidung
darüber, welche zusätzliche Kraftstoffmenge er mitführt.
Unsere Mandantin stellt Ihre angestellten Piloten auch nicht vor
die Wahl, entweder einen "neuen, schlechteren Vertrag" zu
unterschreiben oder zu kündigen. Bei unserer Mandantin wurden keine
Änderungskündigungen ausgesprochen und auch kein Druck auf die
Piloten ausgeübt, laufende Verträge zu kündigen.
Ferner ist die Darstellung der flugmedizinischen Untersuchungen
schlichtweg falsch. Diese beschränken sich standardmäßig keineswegs
nur auf eine Blutentnahme und eine Urinprobe. Auch hier hält unsere
Mandantin die strengen gesetzlichen Vorgaben strikt ein. Die
spezialisierten und durch das Luftfahrtbundesamt zugelassenen
Flugmediziner ordnen anlassbezogen alle nach ihrem Ermessen
erforderlichen Untersuchungen an. Dazu können je nach Anlass auch
Belastungstests sowie weitergehende Untersuchungen gehören.
Schließlich ist es unwahr, dass unsere Mandantin Streitigkeiten
unter Piloten, die ihr gemeldet werden, ignoriert. Auch wenn
derartige Fälle extrem selten vorkommen, nimmt unsere Mandantin diese
sehr ernst. In einem solchen Fall wird stets ein internes Verfahren
durchgeführt, welches bei ausreichend klarer Sachlage regelmäßig mit
einer konkreten Maßnahme beendet wird.
Vor dem Hintergrund der Vielzahl an Unwahrheiten und
Ungenauigkeiten, die die besagte Berichterstattung beinhaltet,
bestehen ernsthafte Zweifel daran, dass der anonym zitierte Pilot
überhaupt für unsere Mandantin arbeitet.
Wir bitten die benannten Tatsachen bei künftiger Berichterstattung
zu berücksichtigen, erinnern an die journalistischen
Sorgfaltspflichten und weisen schon jetzt darauf hin, dass wir
mandatiert sind, ggf. bestehende presserechtliche Ansprüche zur
Geltung zu bringen.
Dr.Steffen Bunnenberg Rechtsanwalt
Pressekontakt:
Bunnenberg Bertram Rechtsanwälte
Dr. Steffen Bunnenberg
Fasanenstraße 71
10719 Berlin
Tel.: 030 98321649-0
Fax: 030 98321649-9
www.bunnenberg-bertram.de
www.reputationsrecht.de