Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:
(firmenpresse) - Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:
Landgericht Ulm - vom 28. März 2015
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Behandlungsfehlerhafte Durchtrennung des Nervus saphenus, LG Ulm, Az.: 6 O 248/13
Chronologie:
Der Kläger begab sich in 2012 in die Behandlung bei der Beklagten zwecks Operation eines vermuteten Ganglions. Intraoperativ hätte erkannt werden können und müssen, dass es sich nicht um ein Ganglion, sondern um einen Nervenscheidentumor handelte. Die Präparation und Freilegung der Nerven erfolgten nicht dem medizinischen Facharztstandard entsprechend, mit der Folge, dass im Rahmen der Operation der Nervus saphenus behandlungsfehlerhaft durchtrennt wurde.
Verfahren:
Das Landgericht Ulm hat zu dem Vorfall ein fachmedizinisches Gutachten eingeholt. Der Gutachter stellt fest, dass es zu einer vermeidbaren iatrogenen Nervschädigung gekommen sei. Durch das fehlerhafte chirurgische Vorgehen ist dem Kläger ein irreparabler Gesundheitsschaden entstanden.
Aufgrund der Eindeutigkeit der gutachterlichen Ausführungen hat das Gericht der Beklagtenseite nahegelegt, einen pauschalen Gesamschadenbetrag von 45.000,- Euro zu zahlen.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Arzthaftungsprozesse gehen statistisch gesehen nach Expertenmeinungen nur zu 20 - 30 Prozent zu Gunsten der Patienten aus, wobei Vergleiche mitberücksichtigt sind. Die geringe Quote liegt an der schwierigen Beweissituation des Patienten, der sowohl den Fehler, als auch den Schaden und die Kausalität von Fehler und Schaden zu beweisen hat. Lediglich grobe Behandlungsfehler führen zu Beweiserleichterungen bis hin zur Beweislastumkehr. Mit der vom Gericht vorgeschlagenen Abfindungssumme bildet der vorliegende Fall also eher einen Ausnahmefall, so die sachbearbeitende Rechtsanwältin Irene Rist, Fachanwältin für Medizinrecht.
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