(ots) - Durch die weltweit einheitliche Kennzeichnung von
Gefahrstoffen soll das Global harmonisierte System (GHS) zu mehr
Sicherheit in Unternehmen beitragen. Um die einheitlichen Kriterien
für die Risikobewertung umzusetzen, wurden alle Gefahrstoffe neu
bewertet und oftmals im Vergleich zum alten System als gefährlicher
eingestuft. Für Unternehmen bedeutet dies, dass Dokumente und
Vorschriften entsprechend angepasst werden müssen. Übergangsfristen,
die Unternehmen die Verwendung der alten Gefahrstoff-Symbole oder
Risikobewertungen einräumten, enden am 31. Mai 2015. Daher ist es
höchste Zeit, Prozesse und Dokumentationen an die neue Gesetzeslage
anzupassen und sich rechtssicher aufzustellen. Peter Bruckhaus,
Gefahrstoff-Experte bei TÜV Rheinland: "Die Verantwortung für die
richtige Risikobewertung und die abgeleiteten Schutzmaßnahmen bei der
Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung
liegt beim jeweiligen Betrieb."
Neue Symbole zur Kennzeichnung von Gefahrstoffen
Auf den ersten Blick scheinen die neuen Symbole zur Kennzeichnung
von Gefahrstoffen selbsterklärend. Dennoch ist eine Schulung und
Unterweisung der Mitarbeiter wichtig und notwendig. Hier gilt es
unter anderem zwei neue Symbole zu erläutern: Das Ausrufezeichen
mahnt zur Vorsicht und weist auf Gefahrstoffe hin, die
sensibilisierende, reizende und gesundheitsschädliche Wirkungen
haben. Das neue Symbol für Gesundheitsgefahr (Oberkörper hinter einem
Stern) ist weit gefasst: Es kennzeichnet Stoffe, die sehr schwere
Gesundheitsschäden mit verzögertem Verlauf auslösen können. Darunter
fallen zum Beispiel Erbgutveränderungen oder auch Krebserkrankungen.
Das bisher bekannte Andreaskreuz wird nicht mehr verwendet.
Zusätzlich können diese Kennzeichnungen um sogenannte Signalwörtern
ergänzt werden, die den Gefährdungsgrad noch einmal unterstützen.
"Gefahr" wird verwendet für ernsthaftere (höhere) Gefahrenkategorien.
"Achtung" steht für weniger schwerwiegende (tiefere)
Gefahrenkategorien. Das neue Symbol für Gesundheitsgefahr in
Kombination mit "Gefahr" warnt es beispielsweise davor, dass ein
Gefahrstoff die Organe schädigt (H370). In Kombination mit dem
Signalwort "Achtung" ist die Bedeutung abgeschwächt: Das Symbol weist
dann darauf hin, dass Organschäden auftreten können (H371).
Die neuen Kennzeichnungen zu kennen, ist nicht nur beim
beruflichen Umgang mit Gefahrstoffen wichtig. Sie begegnen jedem
Verbraucher im privaten Umfeld, zum Beispiel im Haushalt auf
Reinigungsmitteln, Blumendünger, Farben, Lacken oder Klebstoffen. Im
Flyer "Gefahrstoffe im Haushalt" hat TÃœV Rheinland die Symbole, ihre
Bedeutung und mögliche Schutzmaßnahmen übersichtlich zusammengefasst.
Langfassung sowie Grafik unter www.tuv.com/presse im Internet.
Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Jörg Meyer zu Altenschildesche, Presse, Tel.: 0221/806-2255
Die aktuellen Presseinformationen erhalten Sie auch per E-Mail über
presse(at)de.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse und
www.twitter.com/tuvcom_presse