PresseKat - NOZ: Gespräch mit Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des deutschen Handwerks

NOZ: Gespräch mit Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des deutschen Handwerks

ID: 1196590

(ots) - Handwerk mahnt bei Kanzlerin Überprüfung des
Mindestlohngesetzes an

"Wir setzen auf ihre Zusage" - Generalsekretär empört über schwer
bewaffnete Zöllner in Familienbetrieben

Osnabrück.- Der Zentralverband des deutschen Handwerks hat 100
Tage nach Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes Korrekturen dringend
angemahnt. "Wir setzen hier auf die Zusage der Bundeskanzlerin, nach
Ostern tätig werden zu wollen", sagte Generalsekretär Holger
Schwannecke in einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung"
(Donnerstag). Er verwies auf die zahlreichen Probleme bei der
Umsetzung des Gesetzes, das an diesem Freitag 100 Tage gilt. Mit
umfassenden und teilweise unsinnigen Dokumentationspflichten zum
Mindestlohn stelle der Gesetzgeber zehntausende Familienbetriebe im
Handwerk unter Generalverdacht. Das Metzger-, Bäcker- und
Konditorenhandwerk müsse ohne jeden Anhaltspunkt mit dem Besuch
schwer bewaffneter Zöllner rechnen. "Hier gilt es, auf den Zoll
einzuwirken, in Friseursalon oder Bäckereifiliale nicht aufzutreten
wie bei der Verfolgung organisierter Kriminalität auf einer
Großbaustelle", forderte Schwannecke.

Schwere Auswirkungen hat nach seinen Worten auch die
Generalunternehmerhaftung im Mindestlohngesetz. "Wir registrieren,
dass sich hier eine Kultur des Misstrauens einstellt", sagte der
Generalsekretär. Handwerksbetriebe würden von ihren gewerblichen
Auftraggebern mit Freistellungserklärungen konfrontiert, die
teilweise Forderungen nach Bankbürgschaften in bis zu sechsstelliger
Höhe enthielten. "Damit sind kleinere Betriebe des Handwerks
überfordert. Ihnen droht der Verlust lukrativer Aufträge. Das kann
Existenzen bedrohen", erklärte Schwannecke.

Korrigiert werden muss nach seinen Worten, dass jetzt auch
technische und kaufmännische Mitarbeiter etwa im




Gebäudereiniger-Handwerk oder dem Baugewerbe ihre Arbeitszeit
aufzeichnen und archivieren müssen - und das bis zu einer
Verdienstgrenze von 2.958 Euro pro Monat. Mit Mindestlöhnen habe das
nichts zu tun. Zudem gehörten die betroffenen rund eine Million
Beschäftigten nicht zu den Risikobranchen, die anfällig für
Schwarzarbeit seien.



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Datum: 09.04.2015 - 05:00 Uhr
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