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- Umwelt-Bußgeldkatalog: VFBV e.V. zeigt erstmals die Bußgelder
für
Umweltverstöße in den verschiedenen Bundesländer auf
- Feuerstellen im Garten: Selbst das Grillen im eigenen Garten
unterliegt strengen Vorschriften
- Tierschutz: Wer Tiere zu aggressivem Verhalten ausbildet, sie
verlost oder ihnen für Filmaufnahmen Schmerzen zufügt, muss mit
harten Strafen rechnen
In Deutschland hat jedes Bundesland und z.T. jede Stadt bzw.
Gemeinde seinen eigenen Bußgeldkatalog für Umweltverstöße. Viele
wissen jedoch nicht genau, welche Handlungen in der Natur tatsächlich
zu Strafen führen. Der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V.
(VFBV) (https://www.bussgeldkatalog.org/) hat deshalb die
Bußgeldkataloge der Bundesländer untersucht und für jedes
Umweltvergehen eigene Umwelt-Bußgeldkataloge sowie informative
Ratgeber erstellt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger erhalten so
einen transparenten Überblick über drohende Strafen bei Verstößen
gegen Umweltvorschriften. Themen sind u.a. Altöl, Chemikalien,
Sperrmüll, Wasserverschmutzung, Lärmbelästigung, Naturschutz etc.
Grillen im eigenen Garten
Vielen Menschen ist häufig nicht bewusst, dass sie mit ihrem
Handeln gegen Umweltschutzregeln verstoßen. Es gibt beispielsweise
nicht nur allgemeine Gesetze zum Grillen bzw. Feuer machen, sondern
auch Vorschriften, die das Grillen im eigenen Garten regeln. So hat
das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschieden, dass Gartenbesitzer im
eigenen Garten nicht öfter als 20 bis 25 Mal grillen dürfen. Überdies
dürfe das Grillen nicht länger als zwei Stunden dauern und nicht nach
21 Uhr stattfinden. Ob Verstöße gegen Grillverordnungen aber
tatsächlich geahndet werden, hängt wohl vor allem von der Toleranz
der Nachbarn ab.
Tierschutz in Deutschland
Tiere auszusetzen, zu quälen oder zu töten, steht unter Strafe. Im
Januar 2015 wurde z.B. in Düsseldorf ein Mann zu einer Geldstrafe von
2400 Euro verurteilt, weil er einen Chihuahua totgetreten hatte. Das
Tierschutzgesetz sieht bezüglich des Umgangs mit Tieren aber noch
weitere Verbote vor. Hundehalter dürfen ihren Hund z.B. nicht zu
solch aggressivem Verhalten ausbilden, welches das Leiden anderer
Tiere nach sich ziehen würde. Außerdem ist es nicht gestattet, Tiere
zu Filmaufnahmen zu zwingen, wenn die Tiere dadurch Schmerzen
erleiden oder sie zu verlosen. Anderenfalls drohen harte Strafen.
Wer wildlebende Tiere beunruhigt, sie einfängt oder ihre
Lebensstätten beeinträchtigt, muss ebenfalls mit Bußgeldern rechnen.
Je nach Bundesland belaufen sich die Strafzahlungen auf 25 bis 20.000
Euro. Im schlimmsten Fall drohen sogar Freiheitsstrafen.
Alle Umwelt-Bußgeldkataloge können Interessierte auf
https://umwelt.bussgeldkatalog.org/ einsehen.
Hintergrund:
Das Infoportal Bußgeldkatalog.org (www.bussgeldkatalog.org) bietet
Verkehrsteilnehmern auf einen Blick alle wichtigen Informationen rund
um Bußgelder sowie das aktuelle Verkehrsrecht in Deutschland,
Österreich und der Schweiz. Das Team erfahrener Verkehrs- und
Rechtsexperten ist mit der neuesten Gesetzeslage genau vertraut: Vor
allem sämtliche Änderungen und Folgen der vieldiskutierten
Punktereform 2014 werden im Online Ratgeber kompakt und verständlich
erklärt. Bußgeldkatalog.org wird vom Verband für bürgernahe
Verkehrspolitik e.V. herausgegeben. Ziel des Verbandes ist es,
praxisnahe und bürgerfreundliche Entscheidungen der Politik durch
unabhängige Informationen, Studien und Analysen aktiv zu
unterstützen.
Pressekontakt:
Ansprechpartner: Mathias Voigt
E-Mail: presse(at)bussgeldkatalog.org
Telefon: 030/208981286
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