Endgültiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der Akzenta AG eröffnet
(firmenpresse) - Nach Abschluss des vorläufigen Insolvenzverfahrens ist nun vom Amtsgericht Rosenheim ein endgültiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der Akzenta AG eröffnet worden. Gläubiger wurden unter Fristsetzung zur Anmeldung von Forderungen aufgefordert.
Gläubiger, die Umsatzbeteiligungsverträge mit der Akzenta AG abgeschlossen haben, werden nach Ansicht der Rechtsanwälte Engelhard, Busch & Partner allerdings ihre Forderungen im Insolvenzverfahren u. U. nicht auf einen schlichten Anspruch auf Rückzahlung des eingezahlten Kapitals, da dies vertraglich nicht vorgesehen war, stützen können. Die Anmeldung der Forderung wird daher mit anderen rechtlichen Anspruchsgrundlagen begründet werden müssen.
Die Verantwortlichen der Firma Akzenta AG waren ja bereits vom Landgericht München II zu hohen Haftstrafen verurteilt worden. Soweit im Strafverfahren Vermögenswerte der Akzenta AG und der Verantwortlichen sichergestellt worden sind und der Insolvenzverwalter auch zur Durchsetzung von Ansprüchen und von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Vorstände ermächtigt worden ist, besteht für Anleger ggf. auch noch Hoffnung auf eine Quotenweise Rückzahlung in dem Insolvenzverfahren.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner aus München überprüft in ihrem Tätigkeitsschwerpunkt Bank- und Kapitalanlagerecht die Durchsetzung oder die Abwehr von Schadensersatzansprüchen aus fehlerhafter Beratung, Anlagevermittlung und Vermögensverwaltung im Zusammenhang mit verschiedenen Anlageformen, insbesondere Wertpapiergeschäften, Investmentgeschäften sowie Anlagen in Immobilien, Immobilienfonds und Gesellschaftsbeteiligungen. Im Bereich der unseriösen Geschäfte des Grauen Kapitalmarktes oder des Anlagebetruges vertritt die Kanzlei ausschließlich geschädigte Anleger bei der Durchsetzung von Regressansprüchen.
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