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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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C-QUADRAT Investment AG
Einladung
zu der am 8. Mai 2015 um 11 Uhr am Sitz der Gesellschaft,
Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien stattfindenden
28. (ordentlichen) Hauptversammlung
der C-QUADRAT Investment AG
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht über das Geschäftsjahr 2014, des Vorschlags für
die Gewinnverwendung und Vorlage des Berichtes des Aufsichtsrates
über das Geschäftsjahr 2014
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum
31. Dezember 2014 ausgewiesenen Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
für das Geschäftsjahr 2014
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014
5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die
Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014
6. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für den
Jahres- und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2015
7. Beschlussfassung über die Umstellung der Nennbetragsaktien auf
nennwertlose Stückaktien im Wege einer Änderung der Satzung in dem
Art. III.
8. Beschlussfassung über den Widerruf der bestehenden Ermächtigung
zum zweckfreien Rückerwerb eigener Aktien gemäß Beschluss der
Hauptversammlung vom 3. Mai 2013 unter gleichzeitiger
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands auf den Inhaber
lautende eigene nennwertlose Stückaktien bis höchstens 10% des
Grundkapitals der C-QUADRAT Investment AG während einer Geltungsdauer
von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung zu einem niedrigsten
Gegenwert, der einem Börsekurs von EUR 1,-- entspricht und zu einem
höchsten Gegenwert, der einem Börsekurs von EUR 60,-- entspricht zu
erwerben. Der Vorstand ist weiters ermächtigt, zurück erworbene
Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der
Aufsichtsrat wird ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich aus
einer solchen Einziehung ergeben, zu beschließen.
9. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands, die
Wiederveräußerung er-worbener eigener Aktien mit Zustimmung des
Aufsichtsrates gemäß § 65 Abs. 1b AktG ohne weiteren Beschluss der
Hauptversammlung und unter Ausschluss des Bezugs-rechts der Aktionäre
auf eine andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches
Angebot durchzuführen.
10. Wahlen in den Aufsichtsrat
Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz am Ende des 28.04.2015 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Es
genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am
05.05.2015 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen
zugehen muss:
o per Post: C-QUADRAT Investment AG, Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien,
zH.: Herr Mag. Georg Ditfurth; o per Fax: C-QUADRAT Investment AG,
Faxnummer: +43/1/51566-359, zH.: Herr Mag. Georg Ditfurth; o per
SWIFT an die Adresse BKAUATWW3AGM, Message Type MT599 (unbedingt
unter Angabe der ISIN AT0000613005).
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten:
o Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code);
o Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen; o Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien
des Aktionärs, ISIN AT0000613005; o Depotnummer bzw eine sonstige
Bezeichnung; o Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme
an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten
Nachweisstichtag (28.04.2015) beziehen und wird nur in deutscher oder
in englischer Sprache entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht
blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach
Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
Hinweise auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG
Aktionäre deren Anteil zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragsstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
17.04.2015 der Gesellschaft ausschließlich per Post an der Adresse
C-QUADRAT Investment AG, zH.: Herr Mag. Georg Ditfurth,
Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien, zugeht. Zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt
wird, dass die antragstellenden Aktionäre (5% des Grundkapitals) seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind,
und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter
als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteil zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 28.04.2015 der Gesellschaft entweder per Post
an C-QUADRAT Investment AG, zH.: Herr Mag. Georg Ditfurth,
Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien, oder per Fax an C-QUADRAT Investment
AG, Faxnummer: +43/1/51566-359, zH.: Herr Mag. Georg Ditfurth,
zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen
Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Für den Nachweis der
Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
§§ 109, 110 und 118 AktG sind spätestens ab 17.04.2015 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.c-quadrat.at -> Investor
Relations -> Hauptversammlung zugänglich.
Unterlagen zur Hauptversammlung
Die nachfolgenden Unterlagen und weitere Informationen zur
Hauptversammlung, insbesondere ein Formular für die Erteilung und den
Widerruf einer Vollmacht, stehen spätestens ab 17.04.2015 im Internet
unter www.c-quadrat.at -> Investor Relations -> Hauptversammlung zum
Download zur Verfügung:
o Jahresabschluss 2014 samt Lagebericht; o Corporate Governance
Bericht 2014; o Konzernabschluss samt Konzernlagebericht; o Bericht
des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014; o Geschäftsbericht
2014; o Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen
Änderungen; o Bericht des Vorstands gemäß § 65 Abs 1b AktG iVm §§ 170
Abs 2 und 153 Abs 4 AktG über die Rechtfertigung des
Bezugsrechtsausschlusses der Aktionäre im Fall der Wiederveräußerung
erworbener eigener Aktien; o Beschlussvorschläge zu den
Tagesordnungspunkten 2. bis 10. (inkl. Vorschlag für die
Gewinnverwendung); o Erklärung des Kandidaten für die Wahl in den
Aufsichtsrat zu TOP 10 gemäß § 87 Abs. 2 AktG
Vertretung durch Bevollmächtigte
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie
der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer
bestimmten (natürlichen oder juristischen) Person in Textform erteilt
werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens
am 06.05.2015, bis 12 Uhr ausschließlich an einer der nachgenannten
Adressen einzulangen:
Per Post: C-QUADRAT Investment AG, Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien,
zH.: Herr Mag. Georg Ditfurth; Per Fax: C-QUADRAT Investment AG,
Faxnummer: +43/1/51566- 359, zH.: Herr Mag. Georg Ditfurth.
Ein Vollmachtformular (samt Formular zum Widerruf der Vollmacht) wird
auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.c- quadrat.at -> Investor Relations ->
Hauptversammlung abrufbar.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die
Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs 3 AktG sinngemäß.
Es wird weiters darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft, die
Mitglieder des Vorstands bzw die Mitglieder des Aufsichtsrates eine
ihr/ihnen für die Ausübung der Aktionärsrechte in der
Hauptversammlung erteilte Stimmrechtsvollmacht nicht ausüben werden.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das
Grundkapital der Gesellschaft in 4.363.200 auf Inhaber lautende
Nennbetragsaktien eingeteilt, von denen jede Aktie eine Stimme
gewährt. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien. Die
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung daher 4.363.200 Stück.
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter
unter Vorlage der Depotbestätigung bzw eines gültigen
Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 10:00 Uhr.
Wien, im April 2015 Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Mag. Andreas Wimmer
Vorstand
Schottenfeldgasse 20
A-1070 Wien
Tel.: +43 1 515 66 316
E-Mail: a.wimmer(at)investmentfonds.at
www.c-quadrat.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: C-QUADRAT Investment AG
Schottenfeldgasse 20
A-1070 Wien
Telefon: +43 1 515 66-0
FAX: +43 1 515 66-159
Email: c-quadrat(at)investmentfonds.at
WWW: www.c-quadrat.com
Branche: Finanzdienstleistungen
ISIN: AT0000613005
Indizes: Standard Market Auction
Börsen: Amtlicher Handel: Frankfurt, Wien
Sprache: Deutsch