(firmenpresse) - München, 10.04.2015. Das Unternehmen Sunrise Energy GmbH schloss im Jahr 2007 Kaufverträge mit Anlegern der Debi Select ab. Diese veräußerten ihre Rechte an der Debi Select noch vor Bekanntwerden der finanziellen Schieflage der Debi Select Gruppe an die Sunrise Energy GmbH. Der erheblich über dem Anlagebetrag liegende Kaufpreis sollte dabei in Raten verteilt über mehrere Jahre gezahlt werden. Nachdem offensichtlich wurde, dass sich die Debi Select Fonds in Schieflage befanden, stellte die Sunrise Energy GmbH teilweise die Ratenzahlungen ein und kündigte an, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern.
CLLB Rechtsanwälte reichte daraufhin im Jahr 2013 für einen Anleger Klage vor dem Landgericht Berlin ein. Das Landgericht gab der Klage statt und verurteilte die Sunrise Energy GmbH zur vertragsgemäßen Zahlung.
Hiergegen legte die Sunrise Energy GmbH Berufung ein.
Mit Verfügung vom 09.02.2015 erteilte das Kammergericht Berlin den Parteien den Hinweis, dass es beabsichtige, die Berufung der Sunrise Energy GmbH zurückzuweisen, da sie keine Aussicht auf Erfolg habe. Denn das Landgericht Berlin habe zutreffend festgestellt, dass zwischen den Parteien wirksame Kaufverträge abgeschlossen worden seien. Auch hätten sich der Kläger und die Sunrise Energy GmbH verbindlich auf einen Kaufpreis geeinigt.
Nachdem die Sunrise Energy GmbH hierzu keine Stellungnahme mehr abgegeben hatte, wies das Kammergericht wie angekündigt die Berufung der Sunrise Energy GmbH zurück.
„Es ist erfreulich, dass sich sowohl das Landgericht als auch das Kammergericht Berlin unserer Rechtsansicht angeschlossen haben“, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich. „Wir sind daher zuversichtlich, dass das Landgericht Berlin auch bei den weiteren von uns für unsere Mandanten geführten Verfahren bei seiner Linie bleibt und die Sunrise Energy GmbH verurteilen wird.“
Rechtsanwalt Luber rät daher betroffenen Vertragspartnern der Sunrise Energy GmbH, ihre Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.
Pressekontakt: Christian Luber, LL.M., M.A., CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: luber(at)cllb.de Web: www.cllb.de