Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:
(firmenpresse) - Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:
Landgericht Saarbrücken - vom 07. April 2015
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Nicht fachgerecht vorgenommene Wirbelsäulenversteifung, LG Saarbrücken, Az. 16 O 148/13
Chronologie:
Der Kläger begab sich Anfang 2012 aufgrund eines Ziehens im Hüftbereich in eine Klinik, wo keine Ursache festgestellt wurde. Zur weiteren Abklärung überwies die Klinik ihn an die Beklagte, wo eine Spinalkanalstenose im Lendenwirbelbereich diagnostiziert und operativ behandelt wurde. Postoperativ stellten sich weitere Schmerzen ein. Anlässlich einer MRT-Untersuchung stellte sich heraus, dass die Wirbelsäulenversteifung nur unzureichend erfolgt war.
Verfahren:
Das Landgericht Saarbrücken hatte zunächst einen medizinischen Sachverständigen beauftragen wollen, gegen den die Beklagtenseite jedoch einen Befangenheitsantrag stellte. Dieser wurde vom Oberlandesgericht Saarbrücken als begründet erachtet (Az. 5 W 65/14). Da der Kläger sich jedoch auch auf den Vorwurf der fehlenden Indikation der Operation stützte und dieser nicht von der Hand zu weisen ist, schlug das Landgericht den Parteien vor, sich auf einen pauschalen Abfindungsbetrag von 30.000,- Euro zu einigen.
Anmerkung von Ciper & Coll.:
Befangenheitsanträge sind in Arzthaftungsprozessen eher die Ausnahme. In derartigen Fällen muss der Antragsteller eine "Voreingenommenheit" des gerichtlich bestellten Sachverständigen darlegen, so wie hier. In einzelnen Fällen gelingt das, stellt RA Dr D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.
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