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Information zur Hauptversammlung ĂŒbermittelt durch euro adhoc. FĂŒr den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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OMV Aktiengesellschaft
Wien
Firmenbuch-Nr.: 93363z
ISIN: AT0000743059
Einberufung
zu der am Dienstag, 19. Mai 2015, um 14:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien),
im Congress Center Messe Wien, Reed Messe Wien GmbH, Messeplatz 1,
1020 Wien, Ăsterreich, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
der OMV Aktiengesellschaft.
Die Versammlung wird im Internet unter www.omv.com öffentlich
ĂŒbertragen. Die Ăbertragung endet nach dem Bericht des Vorstands ĂŒber
das GeschÀftsjahr 2014. Die Aufzeichnung kann auch danach abgerufen
werden.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2014 samt Lagebericht
und Corporate Governance Bericht, des Konzernabschlusses 2014 samt
Konzernlagebericht, des Vorschlags fĂŒr die Gewinnverwendung sowie des
vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2014.
2. Beschlussfassung ĂŒber die Verwendung des im Jahresabschluss 2014
ausgewiesenen Bilanzgewinns. 3. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung
der Mitglieder des Vorstands fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2014. 4.
Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2014. 5. Beschlussfassung ĂŒber die VergĂŒtung
fĂŒr die Mitglieder des Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2014.
6. Wahl des AbschlussprĂŒfers und des KonzernabschlussprĂŒfers fĂŒr das
GeschĂ€ftsjahr 2015. 7. Beschlussfassungen ĂŒber (i) den Long Term
Incentive Plan 2015 und (ii) den Matching Share Plan 2015. 8.
Wahlen in den Aufsichtsrat.
Unterlagen zur Hauptversammlung
Zur Vorbereitung auf die Hauptversammlung stehen unseren AktionÀren
ab heute bzw. spÀtestens ab 28. April 2015 folgende Unterlagen zur
VerfĂŒgung:
- die in Tagesordnungspunkt 1 angefĂŒhrten Unterlagen; - die
gemeinsamen BeschlussvorschlÀge des Vorstands und des Aufsichtsrats
zu den Tagesordnungspunkten 2, 3, 4, 5 und 7; - die
BeschlussvorschlÀge des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten
6 und 8 und - die ErklÀrungen gemÀà § 87 Abs 2 AktienG zu
Tagesordnungspunkt 8.
Die angefĂŒhrten Unterlagen, der vollstĂ€ndige Text dieser Einberufung
sowie Formulare fĂŒr die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht
und alle weiteren Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang
mit dieser Hauptversammlung sind fĂŒr Sie ab heute bzw. spĂ€testens ab
28. April 2015 auf der im Firmenbuch eingetragenen Website der
Gesellschaft unter www.omv.com âș Investor Relations âș Corporate
Governance & Organisation âș Hauptversammlung âș HV 2015 frei
verfĂŒgbar.
Der Jahres- und der Konzernabschluss werden, jeweils inklusive
Anhang, am 20. Mai 2015 im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung"
veröffentlicht.
Teilnahme von AktionÀren an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
AusĂŒbung des Stimmrechts und der ĂŒbrigen AktionĂ€rsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Aktienbesitz am Nachweisstichtag, das ist der Samstag, 9. Mai
2015, 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am
Nachweisstichtag AktionÀr ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Der Nachweis des Aktienbesitzes zum Nachweisstichtag erfolgt durch
eine BestÀtigung des Kreditinstituts, bei dem der AktionÀr sein Depot
unterhÀlt (DepotbestÀtigung), vorausgesetzt es handelt sich dabei um
ein Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EWR oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD. AktionĂ€re, deren DepotfĂŒhrer diese
Voraussetzung nicht erfĂŒllt, werden gebeten, sich mit der
Gesellschaft in Verbindung zu setzen.
Die DepotbestÀtigung muss nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 10a
AktienG) in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein und
folgende Angaben enthalten:
1. Angaben ĂŒber das ausstellende Kreditinstitut: Name (Firma) und
Anschrift; 2. Angaben ĂŒber den AktionĂ€r: Name (Firma) und Anschrift,
Geburtsdatum bei natĂŒrlichen Personen, gegebenenfalls Register und
Registernummer bei juristischen Personen; 3. Depotnummer,
andernfalls eine sonstige Bezeichnung; 4. Angaben ĂŒber die Aktien:
Anzahl der Aktien und ihre Bezeichnung oder ISIN; 5. AusdrĂŒckliche
Angabe, dass sich die BestÀtigung auf den Depotbestand am 9. Mai
2015 um 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) bezieht.
Kraftlos erklĂ€rte Aktien AktionĂ€re, deren Aktien am 21. MĂ€rz 2011 fĂŒr
kraftlos erklÀrt wurden (siehe Veröffentlichung im "Amtsblatt zur
Wiener Zeitung" am 22. MĂ€rz 2011 und auf der Website der Gesellschaft
unter www.omv.com âș Investor Relations âș OMV Aktie âș Aufforderung zur
Einreichung von Aktienurkunden), können ihre Stimmrechte und ĂŒbrigen
AktionĂ€rsrechte in der Hauptversammlung nur dann ausĂŒben, wenn sie
rechtzeitig vor dem Nachweisstichtag (9. Mai 2015) ihre (kraftlosen)
Aktienurkunden bei der UniCredit Bank Austria AG eingereicht haben
und eine Gutschrift auf ihrem Wertpapierdepot erfolgt ist.
DepotbestĂ€tigungen mĂŒssen spĂ€testens am 13. Mai 2015, um 24:00 Uhr
MESZ (Ortszeit Wien) ausschlieĂlich auf einem der folgenden Wege bei
der Gesellschaft einlangen:
- per Post, Kurierdienst oder persönlich: OMV Aktiengesellschaft,
z.H. Mag. Patrick Schinnerl, TrabrennstraĂe 6-8, 1020 Wien,
Ăsterreich - als unverĂ€nderbares Dokument (PDF) mittels
elektronischer Post an E-Mail: anmeldung.omv(at)hauptversammlung.at
- per Telefax an +43 1 8900 500 56 - per SWIFT: GIBAATWGGMS -
Message Type MT598; bitte unbedingt ISIN AT0000743059 im Text
angeben.
Die Ăbermittlung der DepotbestĂ€tigung an die Gesellschaft dient
zugleich als Anmeldung des AktionÀrs zur Teilnahme an der
Hauptversammlung. Die Kreditinstitute werden ersucht,
DepotbestÀtigungen nach Möglichkeit gesammelt (in Listenform) zu
ĂŒbermitteln.
Die AktionÀre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw.
durch Ăbermittlung einer DepotbestĂ€tigung nicht blockiert; AktionĂ€re
können deshalb ĂŒber ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw.
Ăbermittlung einer DepotbestĂ€tigung weiterhin frei verfĂŒgen.
Vertretung von AktionÀren in der Hauptversammlung
Jeder AktionÀr, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht, eine natĂŒrliche oder juristische Person zum
Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des AktionÀrs an
der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der AktionÀr,
den er vertritt.
Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich bezeichnen. Der
AktionÀr ist in der Anzahl der Personen, die er zu Vertretern
bestellt, und in deren Auswahl nicht beschrÀnkt, jedoch darf die
Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des
Aufsichtsrats das Stimmrecht als Vertreter nur ausĂŒben, soweit der
AktionĂ€r eine ausdrĂŒckliche Weisung zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten erteilt hat.
Ein AktionĂ€r kann seinem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut nach Absprache
mit diesem Vollmacht erteilen. In diesem Fall genĂŒgt es, wenn das
Kreditinstitut zusĂ€tzlich zur DepotbestĂ€tigung auf einem der dafĂŒr
zugelassenen Wege (siehe oben) gegenĂŒber der Gesellschaft die
ErklÀrung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt worden ist; die
Vollmacht selbst muss in diesem Fall nicht an die Gesellschaft
ĂŒbermittelt werden.
Eine erteilte Vollmacht kann vom AktionÀr widerrufen werden. Der
Widerruf wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist.
ErklĂ€rungen ĂŒber die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten
können der Gesellschaft ausschlieĂlich auf einem der folgenden Wege
bis spÀtestens 18. Mai 2015, 16:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) in
Textform ĂŒbermittelt werden:
- per Post, Kurierdienst oder persönlich: OMV Aktiengesellschaft,
z.H. Mag. Patrick Schinnerl, TrabrennstraĂe 6-8, 1020 Wien,
Ăsterreich - als unverĂ€nderbares Dokument (PDF) mittels
elektronischer Post an E-Mail: anmeldung.omv(at)hauptversammlung.at
- per Telefax an +43 1 8900 500 56 - per SWIFT: GIBAATWGGMS -
Message Type MT598; bitte unbedingt ISIN AT0000743059 im Text
angeben.
Am Tag der Hauptversammlung ist die Ăbermittlung ausschlieĂlich
persönlich durch Vorlage bei der Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort zulÀssig.
Als Service bieten wir unseren AktionÀren an, ihr Stimmrecht durch
einen unabhÀngigen, von der Gesellschaft benannten Vertreter - den
Interessenverband fĂŒr Anleger (IVA), FeldmĂŒhlgasse 22, 1130 Wien,
Ăsterreich, e.ender(at)iva.or.at, Tel.: +43 1 87 63 343 / 30 - ausĂŒben
zu lassen. FĂŒr den Interessenverband fĂŒr Anleger wird Herr Dr.
Michael Knap (michael.knap(at)iva.or.at, Tel.: +43 664 213 87 40) bei
der Hauptversammlung diese AktionĂ€re vertreten. Die Kosten fĂŒr die
Stimmrechtsvertretung werden von der OMV Aktiengesellschaft getragen.
SĂ€mtliche ĂŒbrige Kosten, insbesondere die eigenen Bankspesen fĂŒr die
DepotbestÀtigung oder Portokosten, hat der AktionÀr zu tragen.
Der AktionÀr beantragt bei seiner Depotbank eine DepotbestÀtigung.
Auf dieser DepotbestÀtigung (oder auf einem separaten Blatt) ist Herr
Dr. Michael Knap schriftlich mit der Vertretung zu bevollmÀchtigen.
Die DepotbestÀtigung samt schriftlicher Vollmacht ist dann vom
AktionĂ€r an Herrn Dr. Knap, c/o IVA, FeldmĂŒhlgasse 22, 1130 Wien,
Ăsterreich, zu senden. Da die DepotbestĂ€tigung samt Vollmacht im
Original rechtzeitig vor der Hauptversammlung beim IVA einlangen
muss, ersuchen wir die Dauer des Postlaufs zu berĂŒcksichtigen. Der
AktionÀr hat Herrn Dr. Knap Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder
allenfalls ein von Herrn Dr. Knap bevollmÀchtigter Subvertreter) das
Stimmrecht auszuĂŒben hat.
Dr. Michael Knap ĂŒbt das Stimmrecht ausschlieĂlich auf der Grundlage
der vom AktionĂ€r erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrĂŒckliche
Weisungen ist die Vollmacht ungĂŒltig. Sollte zu einem
Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hiezu
erteilte Weisung entsprechend fĂŒr jeden einzelnen Unterpunkt. Bitte
beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine AuftrÀge zu
Wortmeldungen, zur Einlegung von WidersprĂŒchen gegen
HauptversammlungsbeschlĂŒsse oder zum Stellen von Fragen oder von
AntrÀgen entgegennimmt.
Die zur Abstimmung gelangenden AntrÀge werden von der Gesellschaft
auf der Website unter www.omv.com âș Investor Relations âș Corporate
Governance & Organisation âș Hauptversammlung âș HV 2015
veröffentlicht.
FĂŒr die Hauptversammlung wurde eine E-Mail-Adresse eingerichtet, um
AktionÀren noch kurzfristig die Möglichkeit zu geben, auch noch
wÀhrend der Hauptversammlung Weisungen zu erteilen oder diese
abzuÀndern. Diese E-Mail-Adresse lautet: omv(at)hauptversammlung.at.
Wir empfehlen, fĂŒr die Erteilung oder den Widerruf einer Vollmacht
das Formular zu verwenden, das im Internet unter www.omv.com âș
Investor Relations âș Corporate Governance & Organisation âș
Hauptversammlung âș HV 2015 zur VerfĂŒgung steht.
Rechte der AktionÀre im Zusammenhang mit der Hauptversammlung
AktionÀre, die zusammen seit mindestens drei Monaten Anteile in Höhe
von mindestens 5% des Grundkapitals halten, können bis spÀtestens 28.
April 2015 schriftlich verlangen, dass zusÀtzliche Punkte auf die
Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden.
FĂŒr jeden solchen Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
BegrĂŒndung vorgelegt werden.
AktionÀre, die zusammen mindestens 1% des Grundkapitals halten,
können bis spÀtestens 7. Mai 2015 zu jedem Punkt der Tagesordnung in
Textform VorschlĂ€ge zur Beschlussfassung ĂŒbermitteln, wobei eine
BegrĂŒndung anzuschlieĂen ist, und verlangen, dass diese VorschlĂ€ge
zusammen mit den Namen der betreffenden AktionĂ€re und der BegrĂŒndung
auf der Internetseite der Gesellschaft zugĂ€nglich gemacht werden. FĂŒr
Wahlen in den Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 8) ist folgendes zu
beachten: Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
tritt an die Stelle der BegrĂŒndung die ErklĂ€rung der vorgeschlagenen
Person gemÀà § 87 Abs 2 AktienG. Diese mĂŒssen der Gesellschaft
ebenfalls bis spÀtestens 7. Mai 2015 zugehen und von der Gesellschaft
bis spÀtestens 11. Mai 2015 auf der im Firmenbuch eingetragenen
Internetseite der Gesellschaft zugÀnglich gemacht werden,
widrigenfalls die betreffende Person nicht in die Abstimmung
einbezogen werden darf. Bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern hat
die Hauptversammlung die Kriterien des § 87 Abs 2a AktienG,
insbesondere die fachliche und persönliche Qualifikation der
Mitglieder, die fachlich ausgewogene Zusammensetzung des
Aufsichtsrats, Aspekte der DiversitÀt und der InternationalitÀt sowie
die berufliche ZuverlÀssigkeit, zu beachten.
Jeder AktionÀr ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt
der Tagesordnung AntrĂ€ge zu stellen. Voraussetzung hierfĂŒr ist der
Nachweis der Teilnahmeberechtigung. Ein AktionÀrsantrag auf Wahl
eines Aufsichtsratsmitglieds setzt zwingend die fristgerechte
Ăbermittlung eines Beschlussvorschlags gemÀà § 110 AktienG samt einer
ErklÀrung gemÀà § 87 Abs 2 AktienG (siehe oben) voraus.
Weitergehende Informationen ĂŒber diese Rechte, insbesondere wie
AntrĂ€ge an die Gesellschaft ĂŒbermittelt werden können und wie der
Nachweis des jeweils erforderlichen Aktienbesitzes zu erbringen ist,
sind ab sofort im Internet unter www.omv.com âș Investor Relations âș
Corporate Governance & Organisation âș Hauptversammlung âș HV 2015
zugÀnglich.
Jedem AktionÀr ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
ĂŒber Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemĂ€Ăen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.
Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschÀftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen und auf die Lage des Konzerns sowie der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat den
GrundsÀtzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu
entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach
vernĂŒnftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen
Nachteil zuzufĂŒgen, oder die Erteilung der Auskunft strafbar wĂ€re.
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das
Grundkapital der Gesellschaft in 327.272.727 StĂŒckaktien zerlegt.
Jede Aktie gewÀhrt eine Stimme. Aktien, die im Besitz der
Gesellschaft sind, sind nicht stimmberechtigt. Daher sind aktuell
326.360.367 Stimmrechte ausĂŒbbar.
Eine von der Hauptversammlung beschlossene Dividende wird gemÀà § 27
Abs 6 der Satzung der OMV Aktiengesellschaft 30 Tage nach
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung fÀllig, falls diese
nichts anderes beschlieĂt. Eine diesbezĂŒgliche Dividendenkundmachung
wird am 21. Mai 2015 erfolgen. AktionÀre können ihre Dividendenrechte
ĂŒber ihre Depotbank ausĂŒben, die die Dividende ĂŒber die Zahlstellen
dem jeweiligen Konto gutbuchen wird.
Zutritt zur Hauptversammlung
Die AktionÀre bzw. ihre Vertreter werden darauf hingewiesen, dass zur
ĂberprĂŒfung der IdentitĂ€t am Eingang zur Hauptversammlung ein
amtlicher Lichtbildausweis (FĂŒhrerschein, Reisepass, Personalausweis)
vorzulegen ist. Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu
erwartenden zahlreichen Teilnehmer sowie die nunmehr ĂŒblichen
Sicherheitsvorkehrungen zu berĂŒcksichtigen. Einlass zur Behebung der
Stimmkarten ist ab 12:30 Uhr MESZ (Ortszeit Wien).
Die Hauptversammlung ist das wesentlichste Organ einer
Aktiengesellschaft, weil es das Forum fĂŒr die EigentĂŒmer der
Gesellschaft - die AktionÀre - ist. Wir bitten daher um VerstÀndnis,
dass wir aus einer Hauptversammlung keine Veranstaltung fĂŒr GĂ€ste
machen können, so sehr wir auch ein solches Interesse schÀtzen, und
dass eine Teilnahme als Gast nur eingeschrÀnkt und jedenfalls nur
nach telefonischer Voranmeldung (Tel. +43 1 40 440 / 28721) möglich
ist.
Wien, im April 2015
Der Vorstand
RĂŒckfragehinweis:
OMV
Investor Relations:
Felix RĂŒsch
Tel. +43 1 40 440-21600
e-mail: investor.relations(at)omv.com
Media Relations:
Johannes Vetter
Tel. +43 1 40 440-22729
e-mail: media.relations(at)omv.com
Internet Homepage: http://www.omv.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: OMV Aktiengesellschaft
TrabrennstraĂe 6-8
A-1020 Wien
Telefon: +43 1 40440/21600
FAX: +43 1 40440/621600
Email: investor.relations(at)omv.com
WWW: http://www.omv.com
Branche: Ăl und Gas Verwertung
ISIN: AT0000743059
Indizes: ATX Prime, ATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch