PresseKat - Hahn Rechtsanwälte: ACM Hantong III insolvent - Sammelklage beim Landgericht Hamburg läuft bereits

Hahn Rechtsanwälte: ACM Hantong III insolvent - Sammelklage beim Landgericht Hamburg läuft bereits

ID: 1198754

(ots) - Die MS "Kilian S" H + H Schepers GmbH & Co. KG
(ACM Hantong III) ist insolvent. Das Amtsgericht Nordenham hat am 31.
März 2015 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft
eröffnet (Geschäfts-Nr. 7 IN 12/15). Rechtsanwalt Tim Beyer wurde zum
vorläufigen Insolvenzverwalter ernannt. Den Anlegern droht durch die
Insolvenz ein erheblicher Verlust. Zwar besteht aufgrund des geringen
im Handelsregister eingetragenen Haftkapitals keine Gefahr, dass die
bisherigen Ausschüttungen von insgesamt 3 Prozent zurückgefordert
werden, so der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Oliver Rosowski von Hahn
Rechtsanwälte. Dennoch rechnet die Fondsgesellschaft damit, dass
keine weiteren Ausschüttungen mehr erfolgen werden.

Die Beteiligungen an der ACM Hantong III wurden in den Jahren 2009
und 2010 vertrieben und damit mitten in die Ende 2008 ausgebrochene
Schifffahrtskrise hinein platziert. In dieser Zeit sind nicht nur die
Charterraten massiv eingebrochen, so dass der Supramax-Bulker in den
vergangenen Jahren nicht in der Lage war, auskömmliche Charterraten
zur Abdeckung der Kapitalkosten zu verdienen. Hinzu kam, dass die
finanzierende Bank das Schiff wegen des krisenbedingten Wertverlustes
auch nicht mehr als ausreichende Sicherheit für den Kredit
akzeptierte. In Folge dessen stellte sie das
Schiffshypothekendarlehen am 26. März 2015 fällig und löste damit die
Insolvenz der Schiffsgesellschaft aus.

Hahn Rechtsanwälte vertritt die Auffassung, dass dem Fonds von
Anfang an die wirtschaftliche Tragfähigkeit fehlte. Zum einen wurden
die wirtschaftlichen Auswirkungen der Schifffahrtskrise auf das
konkrete Beteiligungsangebot in den Prognoserechnungen im Prospekt
nicht hinreichend berücksichtigt. Zum anderen gab es von Anfang
Probleme mit der Werthaltigkeit des Supramax-Bulkers als ausreichende
Kreditsicherheit für das Schiffhypothekendarlehen, so Anwalt




Rosowski. Daher hat Hahn Rechtsanwälte bereits Ende 2014 für
insgesamt 19 Kläger eine Prospekthaftungsklage beim Landgericht
Hamburg eingereicht. Das Verfahren ist erstinstanzlich noch nicht
abgeschlossen. "Jüngst konnten wir dem Gericht ein Gutachten eines
namhaften Sachverständigen vorgelegen, der die im Rahmen der Klage
erhobenen Vorwürfe bestätigt hat. Deswegen sind wir daher für unsere
Mandanten optimistisch, die geltend gemachten Schadensersatzansprüche
erfolgreich durchsetzen zu können" sagt Rosowski abschließend.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2014/2015, unter den TOP 5 und erneut als
"häufig empfohlene Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im
Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter
Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr.
Petra Brockmann, seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und
Kapitalmarktrecht tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte
vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit
neunzehn Anwälte tätig, davon sind acht Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg,
Kiel und Stuttgart.



Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Valentinskamp 70
20355 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail:
peter.hahn(at)hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de


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Datum: 14.04.2015 - 13:22 Uhr
Sprache: Deutsch
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Hamburg



Kategorie:

Finanzwesen



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