(ots) - Ermittlungen bei schweren Straftaten werden
erleichtert
Am heutigen Mittwoch haben Bundesjustizminister Heiko Maas und
Bundesinnenminister Thomas de Maiziere gemeinsame Eckpunkte für die
Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung vorgestellt. Hierzu
erklären der stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Strobl und die rechts- und
verbraucherpolitische Sprecherin der Fraktion, Elisabeth
Winkelmeier-Becker:
Thomas Strobl:
"Die Unionsfraktion begrüßt, dass Bundesjustizminister Maas heute
Leitlinien zu einer Regelung über die Speicherung von
Kommunikationsdaten vorgestellt hat. Wir unterstützen diese
Leitlinien voll und ganz. Es ist ein Fortschritt für die innere
Sicherheit, dass unter engen rechtsstaatlichen Voraussetzungen
Internet-Provider verpflichtet werden, Verbindungsdaten für 10 Wochen
zu speichern. Die Begrenzung auf schwere Straftaten ist sinnvoll und
richtig. Datensicherheit und Datenschutz werden auf hohem Niveau
gewährleistet, dazu tragen insbesondere die Vorgaben zur Speicherung
bei den Telekommunikationsunternehmen bei. Wir hätten uns an einigen
Stellen mehr vorstellen können, wie etwa bei der Speicherfrist oder
der Einbeziehung des Bundeskriminalamtes. Die Sicherheitsbehörden
können aber auch mit dem gefundenen Kompromiss mehr für die
Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger leisten."
Elisabeth Winkelmeier-Becker:
"Die Union begrüßt, dass Bundesminister Maas nun die gesetzliche
Grundlage für die Speicherung der Verbindungsdaten schaffen will.
Damit tun wir mehr gegen Kinderpornographie, als wir es
beispielsweise mit einer Verschärfung der Strafgesetze erreichen
könnten. Auch in anderen wichtigen Bereichen - wie beim Terrorismus,
der organisierten Kriminalität oder anderen schweren Straftaten -
spielt die Vorratsdatenspeicherung als Ermittlungsmaßnahme eine
wichtige Rolle. Der Staat wird wieder in die Lage gesetzt, den Kampf
gegen schwere Verbrechen besser zu führen. Dies wird sich unmittelbar
auf die Erfolge der Strafermittler auswirken, da sie zukünftig
leichter Zugriff auf wichtige, beweisführende Daten erhalten. Wir
verbinden diesen Durchbruch mit einem besonderen Dankeschön an
Praktiker, die für die Vorratsdatenspeicherung unermüdlich geworben
und ihre Bedeutung aufgezeigt haben. Bei dem vorzulegenden
Gesetzentwurf werden wir darauf achten, dass die strengen
Anforderungen der Gerichte beachtet werden."
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