(ots) - Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die vom
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
vorgelegten Eckpunkte für ein Gesetz zur Verbesserung der
Unterbringung, Versorgung und Betreuung von unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlingen in Deutschland. Diese Eckpunkte schaffen
eine gute Grundlage für eine bundesweite Strategie zur Aufnahme
dieser Flüchtlingskinder. "Die in den Eckpunkten fixierte Prämisse,
dass sich alle gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen am
Kindeswohl und am Primat der Kinder- und Jugendhilfe auszurichten
haben, ist ein wichtiger und richtiger Schritt. Unbegleitete
Flüchtlingskinder brauchen den besonderen Schutz von Staat und
Gesellschaft. Aber gerade deshalb sehen wir die Umverteilung dieser
Flüchtlingskinder aus finanziellen Gründen innerhalb Deutschlands
weiterhin kritisch. Es ist zu befürchten, dass letztlich bei der
konkreten Ausgestaltung des Gesetzestextes und bei der Umsetzung vor
Ort die Interessen der Kinder auf der Strecke bleiben", betont Holger
Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
"Eine Umverteilung innerhalb der Bundesländer oder bundesweit darf
nur möglich sein, wenn das im Einvernehmen mit dem Kind geschieht.
Diese Frage muss in einem Clearingverfahren, das Bedürfnisse, Meinung
und Aufenthaltsperspektive des Kindes berücksichtigt, ohne Druck
geklärt werden, wie es der Vorrang des Kindeswohls laut
UN-Kinderrechtskonvention verlangt. Das Kindeswohl darf nicht
aufgrund der Eigeninteressen von Kommunen, die an
Zuwanderungsknotenpunkten liegen, nachrangig betrachtet werden" so
Hofmann weiter.
Bei einer Umverteilung muss unbedingt darauf geachtet werden, dass
die zuständigen Landesbehörden und Jugendämter, die unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge in ihre Zuständigkeit aufnehmen,
qualifiziert werden und vor Ort eine ausreichende Infrastruktur für
die Betroffenen beispielsweise zur Traumabewältigung gegeben ist. Es
sollte sichergestellt werden, dass diese Kinder von den aufnehmenden
Kommunen einen bestmöglichen Leistungszugang zu lokalen
Förderinstrumenten erhalten. Das in den Eckpunkten beschriebene
Bundesprogramm für eine Willkommenskultur ist zu begrüßen und muss in
seiner Ausgestaltung, wie in den Eckpunkten festgelegt, auch konkrete
Verbesserungen für Bildungszugänge sowie soziale und kulturelle
Teilhabe schaffen. Eine unmittelbare Beteiligung der Betroffenen an
dem Programm sollte gewährleistet sein.
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