PresseKat - Makler für die Vermietung; Warum?

Makler für die Vermietung; Warum?

ID: 1200382

Kaum ein anderer Berufsstand hat ein so schlechtes Bild wie der des Immobilienmaklers. Infolgedessen Fragen sich viele, "hat der Makler nur die Provision im Kopf?" Soll ich einen Makler für die Nachvermietung beauftragen? "Was kann mir der Makler für die Vermietung qualitativ liefern?

(firmenpresse) - Ein Makler vermittelt zwischen Mieter und Vermieter. Ein Makler wird eingeschaltet, weil Vermieter und Mieter durch seine Dienstleistung Zeit sparen und durch Erfahrung und Können der erfolgreiche Abschluss eines Mietvertrags höher eingeschätzt wird als im Alleingang.

Für den Vermieter übernimmt der Immobilienmakler die Vermarktung von Wohnung oder Haus. Demzufolge muss ein kompetenter Vermittler den lokalen Immobilienmarkt kennen um z.B. die Lage richtig beurteilen zu können. Natürlich führt er auch immer wieder Beratungsgespräche mit Kunden und veranstaltet Objektbesichtigungen für potentielle Mieter. Zudem besteht ein wichtiger Teil der Tätigkeit eines Immobilienmaklers in der umfassenden Beratung aller aufkommenden Fragen, u. a. zu vertraglichen Aspekten. Die Vorbereitung der Verträge und der notariellen Abwicklung gehören genauso zum Service eines kompetenten Maklers, wie die Aufklärung sämtlicher Kosten bei Vertragsabschluss.

Wer seine Wohnung oder sein Haus vermieten möchte, kann mit einem kompetenten Immobilienmakler seines Vertrauens am besten einem Makler vor Ort oder aus der näheren Umgebung erfolgreich zusammenarbeiten. Zu diesem Punkt empfiehlt sich der qualifizierte Alleinauftrag.

Vorteile des Makleralleinauftrags
Mit dem Makleralleinauftrag verpflichtet sich der Makler für die Vertragslaufzeit zu intensiven Bemühungen, um die gewünschte Vermietung zu einem guten Abschluss zu bringen.
Mit dem Makleralleinauftrag ist lediglich der beauftragte Makler zuständig. Somit kann er ungehindert seine Vermittlungsbemühungen produktiv voranbringen.
Die Provision wird beim Abschluss eines Mietvertrages fällig.
Mietpreisbremse: Künftig gilt: „Wer den Makler beauftragt, der zahlt"

Mit dem Thema, dass Neu-Mieter automatisch die Maklergebühr zahlen müssen, damit soll künftig Schluss sein. Bevorstehend gilt, "wer den Auftrag erteilt, der zahlt" Beauftragt also der Eigentümer einen Makler muss er auch die Vermittlungsgebühren übernehmen. Erteilt aber der Mieter dem Makler den Auftrag zur Wohnungssuche, zahlt weiterhin der Mieter selbst die Provision.





Zweck der Mietpreisbremse ist, den Anstieg von Mietzahlungen in "angespannten Wohnungsmärkten" zu reduzieren und das Gesetz zum Bestellerprinzip für die Wohnungsvermittlung zu bekräftigen.

Nach der Zustimmung des Bundesrats könnte das Gesetz im April im Bundesgesetzblatt stehen und dann zum 1. Juni in Kraft treten.

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Datum: 17.04.2015 - 07:56 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Susanne Bauer
Stadt:

Künzelsau



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Wirtschaft (allg.)


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Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 17.04.2015

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