(ots) - Als eine "gelungene Grundlage" begrüßt der
Paritätische Wohlfahrtsverband den Gesetzentwurf von
Familienministerin Schwesig zur Betreuung unbegleiteter
Flüchtlingskinder. Der Verband appelliert an Bundesregierung,
Bundestag und Länder, nun zügig zu einvernehmlichen Lösungen bei der
Frage von Zuständigkeiten, Verfahren und Verteilung unbegleiteter
Flüchtlingskinder zu gelangen.
"Bei allen Auseinandersetzungen um Verteilung und Kosten ist der
vorgelegte Gesetzentwurf sichtlich von dem Ziel getragen, die
Position der Flüchtlingskinder selbst zu stärken", lobt
Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider. "Im Zweifelsfall muss das
Kindeswohl Richtschnur künftiger Verwaltungsentscheidungen sein."
Dieser Haltung werde der Gesetzentwurf nach Einschätzung des
Paritätischen Gesamtverbandes in großen Teilen gerecht. Insbesondere
die Anhebung der Altersgrenze von 16 auf 18 Jahre, über der
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ohne einen staatlich
bestellten Vertreter auskommen müssen, sei ein wichtiger Schritt für
die jungen Menschen.
Der Verband kündigt an, sich bei der nun anstehenden Diskussion um
die Richtung des Entwurfs, aber auch über Details wie etwa
Zuständigkeitsfragen engagiert einzubringen. Schneider: "Das
Schicksal unbegleiteter Flüchtlingskinder ist ein ungeheuer hartes.
Sie brauchen vor allem Schutz, Sicherheit und Verlässlichkeit. Das
muss das neue Gesetz im Ergebnis gewährleisten."
Pressekontakt:
Gwendolyn Stilling, Tel. 030/24636305, e-Mail: pr(at)paritaet.org