PresseKat - Mit Durchfall kommt ein Temposünder davon ohne Radarwarner

Mit Durchfall kommt ein Temposünder davon ohne Radarwarner

ID: 1201321

Es gibt Ausnahmesituationen wobei man ohne Strafe erlaubt ist zu schnell zu fahren. Aber es gibt keine Garantie das diese Ausnahmesituation auch für Ihnen gilt.

(firmenpresse) - Auch ohne Radarwarner für Temposünder gibt es doch noch Möglichkeiten zu rasen ohne Geschwindigkeit Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot zu bekommen. In Deutschland ist Geschwindigkeitsüberschreitung das häufigsten Vergehen im Verkehr wofür normalerweise seriösen Strafe drohen. Aber es gibt besondere Fälle wobei Autofahrer erlaubt sind doch zu rasen. Vielleicht muss man es nicht versuchen und nutz deshalb doch ein legalen Radarwarner, dann vermeidet man das Risiko sicher.

Ausnahmesituationen ohne Strafe
Es gibt ein Artikel (§ 16 OWiG) das dies beschreibt. Die Übertretung des Tempolimits ist legal, sobald ein rechtfertigender Notstand.
Daneben gibt es spezifische Fälle wo über das Gericht entscheidet, das gilt für Fälle mit ein unabwendbare Gefahr für Leib und Leben. Und in solche Situationen kann das Gericht abwägen. Um einige Beispiele zu geben, wenn eine Person in Lebensgefahr schwebt - oder bei einem Autofahrer während der Fahrt plötzlich Durchfall auftritt kann es ein Notstand sein die eine Einzelfallentscheidung von das Gericht brauchen.

Durchfall auf der Autobahn
Bekommt ein Autofahrer plötzlich Durchfall auf der Autobahn, soll er zügig die nächste Ausfahrt oder den nächsten Rastplatz ansteuern. Dies kann gemacht werden mit einer Geschwindigkeit die über die Tempolimit ausgeht. Aber Sie dürfen das Tempolimit dennoch nicht so stark überschreiten, dass die Sicherheit des Straßenverkehrs gefährdet wird. Weiter muss man im Augen halten das wenn die Autobahn einen Seitenstreifen besitzt, muss der Autofahrer dort anhalten, um die Notdurft direkt hinter das Fahrzeug zu verrichten. Dies ist ein Entscheid das Oberlandesgericht Zweibrücken. Übrigens ist Durchfall keine Ausrede, wenn es der Fahrer bekannt war dass er an einer Durchfallerkrankung leidet vor der Fahrt angefangen war. Dies war eine Entscheidung von das Amtsgericht Lüdinghausen.
Damit ist deutlich dass ein Radarwarner vielleicht sicherer ist dann abwarten was das Gericht entscheidet.





Wehen bei Schwangerschaft
Eigentlich gilt hier etwas Ähnliches als bei Durchfall. Es muss komplett unerwartet sein, es muss Gefahr für Leib und Leben geben. Nur dann besteht die Möglichkeit dass ein rechtfertigender Notstand angesehen wird. Weil es auch hier ziemlich vielen grauen Situationen gibt, ist ein legaler Radarwarner eine sicherere Lösung.
Noch schlimmer und undeutlicher sind die Regel wenn es um ein sehr krankes Haustier geht. In Prinzip wird beim Gericht ein Haustier in Not nicht gesehen als ein Notstand mit Gefahr für Leib und Leben und muss man die Strafe bezahlen (und eventuale Punkte akzeptieren).
Obwohl es Gesetzliche Grunde gibt das es keine Strafe gibt bei Geschwindigkeitsüberschreitung, ist es nicht sicher dass es zugewiesen wird. Deshalb, ein legaler Radarwarner ist viel sicherer.

Mehr Informationen: http://www.blitzer-kosten.de

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Schreuder Solutions UG ist die Hersteller von der STIG. Der STIG ist der einzige legale Radarwarner in ganz Europa. Eigentlich ist das Gerät ein Elektrosmogmeßgerät. Dies ist jedem erlaubt zu nutzen. Der STIG erkannt als einzige Radarwarner auch mitfahrende anonymen Fahrzeugen die die Geschwindigkeit messen. Es gibt nur 60 STIGs pro Monat die in Deutschland produziert werden. So gibt es immer eine ausreichende Nachfrage und die Produktion von Schreudersolutions.eu kann in Ruhe arbeiten.

Was den Namen betrifft, STIG ist nicht von der BBC Top Gear Programm inspiriert. Aber STIG ist eine Abkürzung der deutschen Wörter Strahlungs-Informations-Gerät. Die BBC dachte an der Name Anspruch zu haben, aber es bedeutet auf schwedisch so etwas wie die Straße. So ist es kein Problem daß der Name STIG genutzt wird.



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Datum: 20.04.2015 - 15:30 Uhr
Sprache: Deutsch
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Freigabedatum: 20.04.2015

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