(ots) - Zentrale Zuständigkeit des Bundesinstituts für
Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nach US-Vorbild /
Zersplitterte Zuständigkeiten lassen Geschäftemachern freies Spiel
Der Präsident des Bundesinstituts für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM), Prof. Karl Broich, fordert im
ARD-Politikmagazin KONTRASTE die Zuständigkeit für das Vorgehen gegen
gefährliche "Wundermittel" zu zentralisieren. Vorbild sei die
US-amerikanische Food und Drug Administration (FDA), die behördliche
Lebensmittelüberwachungs- und Arzneimittelzulassungsbehörde der USA.
In Deutschland seien die Zuständigkeiten dagegen auf Landes- und
Kommunalebene zersplittert. Die Anbieter unwirksamer und zum Teil
auch gefährlicher "Wundermittel" hätten so leichtes Spiel: "Für
bestimmte Dinge hat der Föderalismus ja seine Vorteile, daran wird ja
auch festgehalten aber für solche Situationen, wo Patientensicherheit
in Gefahr ist, wir sehen das ja auch manchmal, wenn es zu Fälschungen
von Arzneimitteln kommt, wo wir das gleiche Problem haben: wir können
warnen, gehen auf eine Landesbehörde zu aber dann im Föderalismus
müssen halt viele Landesbehörden involviert werden und das macht die
Abläufe dann in einem solchen Fall einfach schwerfällig."
KONTRASTE hatte in seiner Sendung am 16. April 2015 über das
vermeintliche "Wundermittel" MMS ("Miracle Mineral Supplement")
berichtet, dass als Allheilmittel unter anderem gegen Krebs, Malaria
und Autismus angepriesen wird. Bei MMS handelt es sich um die
Chemikalie Chlordioxid, die ätzend und bleichend wirkt. Anhänger der
MMS-Szene empfehlen auch die Anwendung von MMS-Einläufen bei Kindern,
die an Autismus leiden. Eine solche Anwendung kann die
Darmschleimhaut von Kindern massiv schädigen. Kinderpsychiater
bewerten diese Behandlung zudem als Kindesmisshandlung.
Vom 24. bis zum 26. April soll in Kassel der "Spirit of Health
Kongress" 2015 stattfinden, auf dem auch Befürworter von MMS
auftreten werden. Prof. Karl Broich bezeichnete die Verbreitung von
"MMS" nur als "Spitze des Eisberges" und sagt, dass "rasch Maßnahmen
erforderlich" seien.
Die Bewerbung von "Wundermitteln" und das Verbreiten falscher und
irreführender Heilversprechen ist zwar in Deutschland nach dem
Heilmittelwerbegesetz (HWG) verboten und kann als Straftat verfolgt
werden, die Ãœberwachung liegt jedoch in der Verantwortung der lokalen
Ordnungs- oder Gewerbeaufsichtsämter.
"Hier wäre es schon wünschenswert, wenn man gerade bei solchen
Aktivitäten, wo auch eine gewisse kriminelle Energie dabei ist, wo
auch die Patientensicherheit auch gefährdet ist, einen stärkeren
Durchgriff auch auf Bundesebene tätigen könnte", so BfArM-Präsident
Broich gegenüber KONTRASTE.
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