(firmenpresse) - München, 14. April 2015. Die MS Deutschland Beteiligungsgesellschaft, die in der Öffentlichkeit als „Das Traumschiff“ bekannt ist, hatte im Dezember 2012 Inhaber-Teilschuldverschreibungen mit einem Volumen von bis zu 60 Millionen Euro und einer fünfjährigen Laufzeit emittiert (ISIN DE000A1RE7V0). Der Plan ging für die Anleihegläubiger, denen ein jährlicher Zins von 6,75 % zugesagt worden war, allerdings nicht auf. Der MS Deutschland Beteiligungsgesellschaft gelang es nicht, ausreichend Gewinne zu erwirtschaften, sodass die Gesellschaft schließlich Insolvenz anmelden musste.
„Wir bewerten die Zukunftsaussichten für die Anleihegläubiger als alles andere als positiv. Dies gilt insbesondere auch hinsichtlich der Frage der Rückzahlung der Anleihe an die Gläubiger“, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich.
CLLB Rechtsanwälte haben daher zunächst für ihre Mandanten versucht, außergerichtlich eine Einigung mit den Prospektverantwortlichen und dem Schiffsgutachter zu erzielen. Nachdem dies von der Gegenseite allerdings pauschal abgelehnt wurde, hat CLLB Rechtsanwälte nun für die ersten Anleger Klagen eingereicht. Grundlage der Rückabwicklungsansprüche sind mögliche Schadensersatzansprüchen aufgrund der Fehlerhaftigkeit des Emissionsprospekts. Denn in dem Emissionsprospekt wird der Wert der MS Deutschland mittels eines Verkehrswertgutachtens auf ca. 100 Millionen US-Dollar festgelegt. Dieser Wert des Schiffes als Sicherheit in Form einer Schiffshypothek ist von zentraler Bedeutung für die Bewertung durch die Anleihegläubiger.
„Wie aber in der Gläubigerversammlung offenbar wurde, ist der Wert des Schiffes – je nachdem, ob man von dem Schrott- oder Verkaufspreis ausgeht – bei maximal 10 Millionen Euro zu legen. Dies, obwohl noch Ende 2013 weiterhin ein Wert i.H.v. € 100 Millionen Euro publiziert wurde“, so Rechtsanwalt Luber weiter. „Da sich der Wert des Schiffes in wenigen Monaten kaum um 90 % reduziert haben kann, spricht unseres Erachtens nach viel dafür, dass der Wert der MS Deutschland in dem Anleiheprospekt als deutlich zu positiv angegeben wurde.“
Hieraus können sich Rückabwicklungsansprüche für die Anleger ergeben. Denn einem Verkaufsprospekt kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erhebliche Informations- und Aufklärungsfunktionen zu. Dies bedeutet, dass der Prospekt, in dem die Anleihe vorgestellt wird, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken aufklären muss. Kommt er dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sich die Prospektverantwortlichen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Anleihe und somit Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.
Rechtsanwalt Luber rät daher allen Betroffenen, anwaltlichen Rat von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten in Anspruch zu nehmen.
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Justizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefasst: Wir können Klagen.
Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: luber(at)cllb.de Web: www.cllb.de