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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Rosenbauer International AG
Leonding, FN 78543 f
ISIN AT0000922554
Einberufung der Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 23.
ordentlichen Hauptversammlung der Rosenbauer International AG am
Donnerstag, dem 21. Mai 2015, um 10.00 Uhr, in den Börsesälen Wien,
Wipplingerstraße 34, 1010 Wien.
TAGESORDNUNG 1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht, des
Vorschlags für die GeÂwinnverwendung, des
Corporate-Governance-Berichts, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für
das Geschäftsjahr 2014 2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Vorstands für das GeÂschäftsjahr 2014 4. Beschlussfassung über
die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2014 5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2015
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Insbesondere folgende Unterlagen sind
spätestens ab 30. April 2015 auf der InternetÂseite der Gesellschaft
unter www.rosenbauer.com zugänglich: - Jahresabschluss mit
Lagebericht, - Corporate-Governance-Bericht, - Konzernabschluss mit
Konzernlagebericht, - Vorschlag für die Gewinnverwendung, - Bericht
des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2014; -
Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-5, - Formular für
die Erteilung einer Vollmacht, - Formular für den Widerruf einer
Vollmacht, - vollständiger Text dieser Einberufung.
HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119
AKTG Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre Aktionäre, deren
Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
minÂdestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien
sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die
Tagesordnung dieser HauptÂverÂsammlung gesetzt und bekannt gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 30. April
2015 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 4060 Leonding,
Paschinger Straße 90, Abteilung Investor Relations, Mag. Gerda
Königstorfer, zugeht. Jedem so beanÂtragten Tagesordnungspunkt muss
ein Beschlussvorschlag samt BegrünÂdung beiliegen. Die
Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die anÂtragstellenden
Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor AntragstelÂlung Inhaber
der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieÂben Tage sein darf, nachzuweisen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die DeÂpotbeÂstätigung wird
auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung Aktionäre,
deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jeÂdem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt BeÂgrünÂdung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätesÂtens am 11. Mai 2015 der Gesellschaft entweder per
Telefax an Telefax an +43 (0)732 6794 - 89 oder an 4060 Leonding,
Paschinger Straße 90, AbÂteilung Investor Relations, Mag. Gerda
Königstorfer, oder per E- Mail ir(at)rosenbauer.com, wobei das Verlangen
in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist,
zugeht. Die AktionärseiÂgenschaft zur Ausübung dieses
AktioÂnärsrechtes ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG, die zum ZeitÂpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben Tage sein darf, nachÂzuweisen. Hinsichtlich der
übriÂgen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Auskunftsrecht Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der
Hauptversammlung Auskunft über AngelegenÂheiten der Gesellschaft zu
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
TaÂgesÂordnungspunktes erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
einem verbundenen Unternehmen eiÂnen erheblichen Nachteil zuzufügen,
oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen
zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung
in Textform an den VorÂstand übermittelt werden. Die Fragen können an
die Gesellschaft per Post an 4060 Leonding, Paschinger Straße 90,
Abteilung Investor Relations, Mag. Gerda Königstorfer, oder per
E-Mail ir(at)rosenbauer.com übermittelt werÂden.
Anträge in der Hauptversammlung Jeder Aktionär ist - unabhängig von
einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt in der Hauptversammlung
zu jedem Punkt der TagesordÂnung Anträge zu stellen.
Informationen auf der Internetseite Weitergehende Informationen über
diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG
sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.rosenbauer.com zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich bei
Inhaberaktien nach dem Anteilsbesitz und bei Namensaktien nach der
Eintragung im Aktienbuch jeweils am Ende des 11. Mai 2015
(Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Bei Inhaberaktien ist der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag durch
eine DepotbestätiÂgung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft
späÂtestens am 18. Mai 2015 ausÂschließlich unter einer der
nachgenannten Adressen zu gehen muss, nachzuweisen. Per Post oder
Boten: Rosenbauer International AG Investor Relations z.Hd. Frau Mag.
Gerda Königstorfer Paschinger Straße 90 4060 Leonding Per Telefax: 43
(0)732 6794 - 89 z.Hd. Frau Mag. Gerda Königstorfer Per E-Mail:
ir(at)rosenbauer.com; wobei die Depotbestätigung in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Per SWIFT:
GIBAATWGGMS - Message Type MT598;unbedingt ISIN AT0000922554 im Text
angeben
Bei Namensaktien bedarf es zur Teilnahme an der Hauptversammlung
seitens der im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre keiner Anmeldung
vor der Hauptversammlung.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem MitgliedÂstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: - Angaben
über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC), - Angaben über
den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen
PersoÂnen, - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des
Aktionärs, ISIN AT0000922554, - Depotnummer bzw. eine sonstige
Bezeichnung, - Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme
an der HauptÂverÂsammlung muss sich auf den oben genannten
Nachweisstichtag 11. Mai 2015 bezieÂhen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer
Sprache entgegenÂgenommen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an
der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu
bestellen, der im Namen des Aktionärs an der HauptverÂsammlung
teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch
mehrere Personen bevollmächtigt werÂden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an eine der
nachgenannten Adressen zugehen: Per Post oder Boten: Rosenbauer
International AG Investor Relations z.Hd. Frau Mag. Gerda
Königstorfer Paschinger Straße 90 4060 Leonding Per Telefax: +43
(0)732 6794 - 89 z.Hd. Frau Mag. Gerda Königstorfer Per E-Mail:
ir(at)rosenbauer.com; wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise
als PDF, dem E-Mail anzuÂschließen ist Persönlich: bei Registrierung
zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.rosenbauer.com abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
Registrierung perÂsönlich übergeben wird, hat die Vollmacht
spätestens am 20. Mai 2015 bis 16.00 Uhr bei der Gesellschaft
einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE Im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung ist das Grundkapital der GesellÂschaft im Betrag
von EUR 13.600.000,-- eingeteilt in 6.800.000 Stückaktien. Jede Aktie
gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der
Einberufung der HauptÂversammlung keine eigenen Aktien. Die
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 6.800.000.
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung einzufinden und bei der Registrierung einen
gültigen, amtlichen Lichtbildausweis zur Identifikation bereit zu
halten.
Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 9.30 Uhr.
Leonding, im April 2015
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Rosenbauer International AG
Mag. Gerda Königstorfer
Tel.: 0732/6794-568
gerda.koenigstorfer(at)rosenbauer.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Rosenbauer International AG
Paschingerstrasse 90
A-4060 Leonding
Telefon: +43(0)732 6794 568
FAX: +43(0)732 6794 89
Email: ir(at)rosenbauer.com
WWW: www.rosenbauer.com
Branche: Maschinenbau
ISIN: AT0000922554
Indizes: WBI, ATX Prime
Börsen: Freiverkehr: Berlin, Stuttgart, Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch