PresseKat - Aktueller Prozesserfolg von Ciper & Coll., den Anwälten für Medizinrecht, vor dem Landgericht

Aktueller Prozesserfolg von Ciper & Coll., den Anwälten für Medizinrecht, vor dem Landgericht Köln

ID: 1201668

Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:

(firmenpresse) - Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:



Landgericht Köln - vom 08. April 2015
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Fehlerhafte Kahnbeinresektion nach Rhizarthrose links, LG Köln, Az.: 25 O 45/13

Chronologie:
Die Klägerin litt an einer Rhizarthrose der linken Hand und begab sich in die Klinik der Beklagten, wo eine Operation nach Epping vorgenommen werden sollte. Stattdessen ist jedoch das Kahnbein resektiert worden. Hierdurch ist das Daumengelenk kaum noch beweglich. Es liegt ein Dauerschaden vor.

Verfahren:
Das Landgericht Köln hat den Vorfall mittels eines handchirurgischen Gutachtens hinterfragen lassen. Der Sachverständige stellte fest, dass die Entfernung des Kahnbeins einen Behandlungsfehler darstelle. Daraufhin hat das Gericht den Parteien einen Vergleich über eine pauschale Abfindungssumme von 30.000,- Euro vorgeschlagen, den diese akzeptierten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Angesichts der klaren Konstatierungen des gerichtlich bestellten Gutachters kam das befasste Landgericht nicht umhin, die Haftung der Beklagten dem Grunde nach zu bestätigen und hat im Erledigungsinteresse und zur Entlastung der Gerichtsbarkeit einen Vergleich vorgeschlagen, den die Klägerin akzeptieren konnte, so die sachbearbeitende Rechtsanwältin Sandra Weeger-Elsner.




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Datum: 21.04.2015 - 11:10 Uhr
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Recht und Verbraucher


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