(ots) - Die Rolle von Kraftwerken, die sowohl Strom als
auch Wärme erzeugen - Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) -, wird
sich im Rahmen der Energiewende deutlich ändern müssen. Daher sollten
neue KWK-Anlagen künftig jeweils für die spezifischen Funktionen
vergütet werden, die sie im Energiesystem und im Wettbewerb mit
anderen Optionen ausüben können. Dazu zählen Systemdienstleistungen,
die Bereitstellung von Strom und Wärme, Flexibilität und der
Klimaschutz. Das sind die Kernergebnisse einer Studie, die Agora
Energiewende jetzt vorgestellt hat. Bislang erhalten KWK-Anlagen
unabhängig von ihrem Beitrag zum Energiesystem und zum Klimaschutz
mehrere direkte und indirekte Vergütungen.
"Fossile Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sind im Vergleich zu
ausschließlich stromerzeugenden Kraftwerken deutlich effizienter,
dennoch verursachen sie im Gegensatz zu Erneuerbaren Energien immer
noch klimaschädliche CO2-Emissionen - besonders, wenn es sich um KWK
auf Basis von Kohle handelt", sagt Dr. Patrick Graichen, Direktor von
Agora Energiewende. "Eine Förderung ist insofern nur dann
gerechtfertigt, wenn die KWK die Energiewende stützt." Die künftige
KWK-Förderung solle deshalb in ein Energiewende-Markdesign
eingebettet werden. "Ein bestimmter Anteil von Kraft-Wärme-Kopplung
am Strommix ist kein Wert an sich - die KWK muss vielmehr unter dem
Leitbild 'Klimaschutz und Flexibilität' ihre Rolle in der
Energiewende neu definieren", so Graichen.
Um die Klimaschutzeffekte der KWK zu heben, solle das
Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK-G) künftig gezielt
klimaverträglichere Gas-KWK fördern. Ebenso solle die anstehende
Novellierung des KWK-G dazu genutzt werden, in Zukunft jene Anlagen
zu belohnen, die flexibler Strom und Wärme liefern können als bislang
üblich. Das sind beispielsweise Kraftwerke, die mit Hilfe von
thermische Speichern auch dann Wärme abgeben können, wenn sehr viel
Strom aus Erneuerbaren Energien am Strommarkt verfügbar ist und
KWK-Strom nicht benötigt wird. Auch könnten Module zur Wärmeerzeugung
mit Strom (Power-to-Heat) in solchen Kraftwerken dazu genutzt werden,
die fossile Wärmeerzeugung in Zeiten mit einem großen Stromangebot
durch Elektrizität aus Erneuerbaren Energien zu ersetzen.
Damit KWK-Anlagen dementsprechend ausgerüstet werden, sollte ihr
Strom künftig nicht mehr vergütet werden, wenn die Strompreise an der
Strombörse negativ sind. Eine ähnliche Regelung gilt von 2016 an auch
für neue Erneuerbare-Energien-Anlagen.
Schließlich empfiehlt die Studie, dass die bisherige
Zersplitterung der KWK-Förderung - Einspeisevergütung, vermiedene
Netznutzungsentgelte, die Vermeidung von Abgaben und Umlagen, Boni
auf den Eigenverbrauch, Investitionskostenzuschüsse und
zinsverbilligte Darlehen - abgebaut wird, damit Betriebs- und
Investitionsentscheidungen nicht mehr verzerrt werden. Stattdessen
solle die Förderung künftig transparent und direkt erfolgen.
Die Studie wurde von der LBD Beratungsgesellschaft im Auftrag von
Agora Energiewende ausgearbeitet. Sie steht unter
www.agora-energiewende.de zum Download zur Verfügung.
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