PresseKat - EANS-Hauptversammlung: Frauenthal Holding AG / Einladung zur Hauptversammlung

EANS-Hauptversammlung: Frauenthal Holding AG / Einladung zur Hauptversammlung

ID: 1201728

(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Frauenthal Holding AG
Wien, FN 83990 s
ISIN AT0000762406

Einberufung
der 26. ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur ordentlichen
Hauptver­sammlung der Frauenthal Holding AG am Mittwoch, dem 20. Mai 2015, um
13.30 Uhr, im Oktogon-Saal der UniCredit Bank Austria AG, Schottengasse 6-8,

1010 Wien.

Für 11:30 Uhr laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre, die sich
im Sinne der unten angeführten Bestimmungen zur Teilnahme an der
Hauptversammlung angemeldet haben, vorab zu einem Mittagessen, wobei
wir ersuchen bereits vor der Einnahme des Mittagessens die
Stimmkarten bei der Registrierung zur beheben.

Tagesordnung

1. Vorlage des Jahresabschlusses, des zu einem Bericht zusammengefassten
Lagebe­richts, des Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses
und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2014
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Ge­schäftsjahr 2014
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Ge­schäftsjahr 2014
4. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2015
5. Wahlen in den Aufsichtsrat

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Insbesondere folgende Unterlagen sind
spätestens am 29. April 2015 auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.frauenthal.at bzw.
www.frauenthal.at/Investor_Relati­ons/Hauptversammlung_2015
zugänglich:





* Jahresabschluss, * Corporate-Governance-Bericht, *
Konzernabschluss, * zu einem Bericht zusammengefasster Lagebericht, *
Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2014; *
Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-5, * Erklärungen
der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 5 gemäß § 87
Abs 2 AktG samt Lebenslauf, * Formular für die Erteilung einer
Vollmacht, * Formular für den Widerruf einer Vollmacht, *
vollständiger Text dieser Einberufung.

HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119
AKTG

Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre Aktionäre, deren Anteile
zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit min­destens
drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung
dieser Hauptver­sammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn
dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 29. April 2015 der
Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1090 Wien,
Rooseveltplatz 10, Abteilung Investor Relations, Mag. Erika
Hochrieser, zugeht. Jedem so bean­tragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begrün­dung beiliegen. Die
Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die an­tragstellenden
Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstel­lung Inhaber
der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sie­ben Tage sein darf, nachzuweisen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbe­stätigung wird
auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung Aktionäre,
deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
je­dem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Be­grün­dung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätes­tens am 8. Mai 2015 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 (1) 505 42 06 - 33 oder in Textform an 1090 Wien,
Rooseveltplatz 10, Ab­teilung Investor Relations, Mag. Erika
Hochrieser, oder per E-Mail e.hochrieser(at)frauenthal.at, wobei das
Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der Begründung die
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die
Aktionärsei­genschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist durch
die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum
Zeit­punkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übri­gen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Auskunftsrecht Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der
Hauptversammlung Auskunft über Angelegen­heiten der Gesellschaft zu
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tages­ordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf
verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer
Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen
Unternehmen ei­nen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre. Fragen, deren Beantwortung einer längeren
Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie
zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vor­stand
übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Post
an 1090 Wien, Rooseveltplatz 10, Ab­teilung Investor Relations, Mag.
Erika Hochrieser, oder per E-Mail e.hochrieser(at)frauenthal.at
übermittelt wer­den.

Anträge in der Hauptversammlung Jeder Aktionär ist - unabhängig von
einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt in der Hauptversammlung
zu jedem Punkt der Tagesord­nung Anträge zu stellen. Ein
Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch
zwingend die rechtzeitige Ãœbermittlung eines Beschlussvorschlags
gemäß § 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat
(Punkt 5 der Tagesord­nung) können nur von Aktionären, die zusammen
mindestens 1 % des Grundkapitals halten, vorgeschlagen werden.
Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 8. Mai 2015 in der oben
angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvor­schlag
ist die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person
über ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder
vergleichbaren Funktionen sowie über alle Um­stände, die die
Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen.

Informationen auf der Internetseite Weitergehende Informationen
über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119
AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.frauenthal.at/Investor_Relati­ons/Hauptversammlung_2015
zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich bei
Inhaberaktien nach dem Anteilsbesitz, bei Namensaktien nach der
Eintragung im Aktienbuch jeweils am Ende des 10. Mai 2015
(Nachweisstichtag).

Inhaberaktien Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur
berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der
Gesellschaft nachweist. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist
durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft
spä­testens am 15. Mai 2015 ausschließlich unter einer der
nachgenannten Adressen zu gehen muss, nachzuweisen.

Per Post oder HV-Veranstaltungsservice GmbH
Boten Kennwort: Frauenthal
8242 St. Lorenzen/Wechsel, Köppel 60
als Bevollmächtigte von Frauenthal Holding AG oder
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 81
Per E-Mail: anmeldung.frauenthal(at)hauptversammlung.at, wobei die
Depotbestäti­gung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzu­schließen ist
Per SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt
ISIN AT0000762406 im Text angeben)

Namensaktien
Bei Namensaktien ist für die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung ausschließlich die Eintragung im Aktienbuch maßgeblich; es

bedarf keiner Anmeldung zur Hauptversammlung.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitglied­staat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC), *
Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer
bei juristischen Personen, * Angaben über die Aktien: Anzahl der
Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000762406, * Depotnummer bzw. eine
sonstige Bezeichnung, * Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung
bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur
Teilnahme an der Hauptver­sammlung muss sich auf den oben genannten
Nachweisstichtag 10. Mai 2015 bezie­hen. Die Depotbestätigung
wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegen­genommen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme
an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen
Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptver­sammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär
hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person
(einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform
erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt wer­den
können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an eine
der nachgenannten Adressen zugehen:

Per Post oder HV-Veranstaltungsservice GmbH
Boten Kennwort: Frauenthal
8242 St. Lorenzen/Wechsel, Köppel 60
als Bevollmächtigte von Frauenthal Holding AG oder
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 81
Per E-Mail: anmeldung.frauenthal(at)hauptversammlung.at, wobei die
Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am
Versammlungsort.

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.frauenthal.at/Investor_Relati­ons/Hauptversammlung_2015 abrufbar.

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
Registrierung per­sönlich übergeben wird, hat die Vollmacht
spätestens am 19. Mai 2015 bis 14.00 Uhr bei der Gesellschaft
einzulangen. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der
Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE Im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Ge­sellschaft EUR
9.434.990,-- eingeteilt in 9.434.990 auf den Inhaber lautende
Stückak­tien (Aktien). Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die
Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
943.499 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. 17
Stückaktien sind gem § 67 iVm § 262 Abs 29 AktG für kraftlos
erklärt. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien
beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
8.491.474. Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten bei der
Registrierung zum Zwecke der Identifikation einen gültigen,
amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten. Einlass zur Behebung
der Stimmkarten ab 13:00 Uhr.

Wien, im April 2015

Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Frauenthal Holding AG

Dr. Martin Sailer
E-Mail: m.sailer(at)frauenthal.at

Mag. Erika Hochrieser
E-Mail: e.hochrieser(at)frauenthal.at

Rooseveltplatz 10
A-1090 Wien
Tel + 43(1) 505 42 06
Fax + 43(1) 505 42 06-33
www.frauenthal.at

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Frauenthal Holding AG
Rooseveltplatz 10
A-1090 Wien
Telefon: +43 1 505 42 06
FAX: +43 1 505 42 06 -33
Email: holding(at)frauenthal.at
WWW: www.frauenthal.at
Branche: Technologie
ISIN: AT0000762406, AT0000492749
Indizes: ATX Prime
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch


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Datum: 21.04.2015 - 09:50 Uhr
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