(ots) - Die Hälfte der untersuchten Städte erhält erstmals
eine "Grüne Karte" für ausreichende Kontrollen der Umweltzonen - Elf
"Rote Karten" an Städte, die Bürgern das Recht auf "saubere Luft"
verweigern - Magdeburg, Halle, Langenfeld und Schramberg schneiden
besonders schlecht ab
Sieben Jahre nach Einführung der Umweltzonen kontrolliert jede
zweite Stadt die Einfahrverbote für ungefilterte Dieselfahrzeuge, um
die Feinstaub- und Stickstoffdioxid-Belastung in den Innenstädten zu
reduzieren. Zu diesem Ergebnis kommt die Deutsche Umwelthilfe (DUH)
in ihrer aktuellen Abfrage unter 76 Städten. Seit der ersten
Untersuchung im Jahr 2010 hat sich die Zahl der Städte, die
umfassende Kontrollen durchführen und Verstöße ahnden, von zwei auf
38 erhöht.
Als unverständlich bezeichnet die Umwelt- und
Verbraucherschutzorganisation, dass jede siebte Stadt ihren Bürgern
noch immer das Recht auf "saubere Luft" verweigert. Weil sie keine
wirksamen Kontrollen der Einfahrtbestimmungen durchführen, erhielten
sie in der Umfrage die "Rote Karte". Die DUH kündigt an, die
Kontrolle der entsprechenden Umweltzonen auf dem Rechtsweg
durchzusetzen und die EU-Kommission über die Verweigerungshaltung zu
informieren. In insgesamt 27 Städten und Kommunen bewertet die DUH
die Kontrolltätigkeiten als mittelmäßig bis schlecht.
In den 38 Städten werden sowohl parkende als auch fahrende Pkw,
Busse und Lkw auf ihre Zufahrtberechtigung in die Umweltzonen
effektiv kontrolliert und Verstöße mit einem Bußgeld geahndet.
Vorbildlich agiert die Bundeshauptstadt, die seit 2010 durchgehend
mit der "Grünen Karte" ausgezeichnet wurde. Elf Städte erhalten von
der DUH eine schlechte Bewertung, weil sie die Umweltzonenregelungen
unzureichend oder gar nicht durchsetzen. Besonders negativ fallen
Magdeburg und Halle auf, die sich seit Einführung der Umweltzonen
jeglicher Verantwortung entziehen und eigenständige Kontrollen aus
Sicht der DUH mit absurden Argumenten verweigern.
"Zahlreiche Untersuchungen zeigen, dass die Umweltzone das
effektivste Instrument zur Reduktion der Luftschadstoffbelastung ist.
Die volle Wirksamkeit kann sie allerdings nur entfalten, wenn sie
ausreichend groß bemessen ist, klare Regeln gelten und diese
effizient kontrolliert werden", erklärt DUH-Bundesgeschäftsführer
Jürgen Resch. "Neben dem Dieselruß bereiten uns die
Stickstoffdioxidabgase derzeit große Sorgen. Es wird vielerorts nicht
genügen, alte und ungefilterte Dieselfahrzeuge auszusperren. Auch die
Luftbelastung durch Kaminöfen, Busse, Schienenfahrzeuge und
Baumaschinen muss dringend reduziert werden."
Unter den elf Bundesländern mit Umweltzonen gibt es große
Unterschiede in der konsequenten Kontrolle der
Luftreinhaltevorschriften. Berlin, Bremen und Sachsen erreichen die
volle Punktzahl und erhalten eine "Grüne Karte". Thüringen und
insbesondere Sachsen-Anhalt erhalten dagegen eine "Rote Karte" für
Ignoranz und mangelhafte Durchsetzung der eigenen
Luftreinhalteregeln.
Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen weisen
lediglich sieben der insgesamt 25 Umweltzonenstädte vorbildlich
umgesetzte Umweltzonen auf, darunter Essen und Düsseldorf. Die
Mehrheit der Städte in NRW führt nur selten oder gar keine
Überprüfungen durch. Köln beispielsweise kommt schon seit Jahren
allen "Plakettenmuffeln" entgegen: Fahrzeughalter, die an ihren Autos
keinen Aufkleber angebracht haben, müssen lediglich ein Verwarngeld
von 20 Euro zahlen. Dieses Kölner Modell ist nicht nur
ordnungsrechtlich fragwürdig, die Stadt verzichtet dadurch auch auf
Einnahmen in Millionenhöhe, welche wiederum eine umfangreichere
Kontrolle ermöglichen könnten.
Hintergrund:
2008 sind die Umweltzonen als Instrument zur Luftreinhaltung
eingeführt worden. In den überwiegenden Fällen dürfen nur noch
Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette einfahren. Lediglich die Städte
Schramberg, Münster, Augsburg und Neu-Ulm dulden noch Fahrzeuge mit
gelber Plakette. Zuständig für die Kontrollen sind die
Ordnungsbehörden und die Polizei. Bei einem Verstoß gegen die
Plakettenpflicht in der Umweltzone müssen Autofahrer seit dem 1. Mai
2014 mit einem Bußgeld von 80 Euro rechnen.
Ausschlaggebend für die Bewertung des Kontrollverhaltens sind
festgestellte Verstöße gegen die Umweltzonenregelung sowie
ausgestellte Bußgeldbescheide für den ruhenden und fließenden Verkehr
in Relation zur Einwohnerzahl. Eine Erläuterung der
Bewertungssystematik sowie alle Ergebnisse der diesjährigen Abfrage
zum Kontrollverhalten in deutschen Umweltzonen sowie finden Sie unter
http://l.duh.de/p210415#download.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch(at)duh.de
Daniel Hufeisen, Pressesprecher
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: hufeisen(at)duh.de
DUH im Internet: www.duh.de, Twitter: https://twitter.com/Umwelthilfe